Was ändert sich durch das neue Selbstbestimmungsgesetz?

Seit vier Tagen ist es beschlossene Sache: Ab 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft. Während andere Länder wie England, Frankreich und Schweden bereits auf dem Rückmarsch bezüglich dieser Gesetzgebung sind, ignoriert Deutschland die schlechten Erfahrungen, die seit Längerem mit dieser Gesetzgebung gemacht wurden.
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Verwirrung der Rechte durch das neue Selbstbestimmungsgesetz.Foto: iStock
Von 16. April 2024

Am 12. April wurde das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag nach emotionaler Debatte verabschiedet. Doch woher kommen die Emotionen? Und was ändert sich jetzt konkret? Für wen ist das von Vorteil? Und welche Gefahren birgt es?

Im Vergleich zum bisher gültigen Transsexuellengesetz gibt es Änderungen vor allem auf zwei Gebieten: Die Änderung des Geschlechtseintrags kann einem Erwachsenen nicht mehr verwehrt werden – egal welche Vorgeschichte er hat. Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag leichter ändern, im Zweifel auch gegen den Willen der Eltern.

Das Recht auf Änderung des Geschlechtseintrags

Bislang mussten transidentifizierte Menschen, die ihren Geschlechtseintrag wechseln lassen wollten, dafür einen Antrag am Amtsgericht stellen und zwei psychologische Gutachten vorlegen. Laut Angaben des Bundesfamilienministeriums auf deren Regenbogenportal fielen bislang mehr als neunundneunzig Prozent dieser Gutachten positiv aus.

Jetzt bedarf man keiner Gutachten mehr, keiner psychologischen Beratung, nichts. Jeder Erwachsene hat das Recht, seinen Geschlechtseintrag selbstbestimmt zu wechseln. Wenn doch sowieso fast alle Anträge durchgewunken wurden, welchen Unterschied macht es dann, ob es ein Gutachten gibt oder nicht?

Auch Männer, die sich sehr offensichtlich nicht als Frauen fühlen und niemals ein positives Gutachten erhalten hätten, haben jetzt das Recht, den Geschlechtseintrag auf „weiblich“ zu wechseln, wenn sie sich dadurch Vorteile versprechen. Beispiele dafür sieht man in Ländern, die schon solch ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt haben.

Beispiel gewalttätiger Männer in Frauenhäusern

Allein in der Stadt Madrid verlangen derzeit sechs Männer den Wechsel zur offiziellen Frau, nachdem sie von ihren Partnerinnen wegen häuslicher Gewalt angezeigt worden waren. Zwei davon verlangen, im gleichen Frauenhaus aufgenommen zu werden wie ihre Frauen und Kinder.

Wenn männliche Aggressoren in der gleichen Notunterkunft untergebracht werden wie ihre Opfer, wird das System „Frauenhaus“ ad absurdum geführt. Dennoch haben die Frauenhäuser in Spanien keine Handhabe, denn diese Männer gelten nun offiziell als Frauen.

Wie sieht das mit dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz aus? Die Tagesschau titelte „Frauenhäuser haben weiterhin Hausrecht“, die Verantwortlichen würden selbst entscheiden, wer Zutritt erhält, um ein sicherer Ort zu bleiben. Was die Tagesschau nicht titelte, ist, dass dieses Hausrecht nur im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angewendet werden darf. Es ist schlichtweg verboten, einen Menschen nur deshalb auszuschließen, weil er eine Frau ist. Und diese Männer sind dann vor dem Gesetz Frauen.

Sogar Mitglied des Bundestags Ganserer, selbst biologischer Mann und transidentifizierte Frau, betonte sowohl in einem Interview als auch in einer Pressemitteilung, dass das Hausrecht keinerlei Auswirkungen auf den Zugang für Transmenschen haben wird.

Niemand wird einer selbst ernannten Frau den Zutritt mithilfe des Hausrechts verwehren können. „Verweise auf bestehende andere Gesetze, die keine Auswirkungen haben, sind eigentlich überflüssig.“

Nur Menschen, die sich danebenbenehmen, können mit dem Hausrecht des Ortes verwiesen werden. Konkret heißt das, man darf transidentifizierte Männer nicht abweisen. Falls sie dann im Frauenhaus drohen, prügeln, Messer zücken, dann darf man die Polizei holen.

Beispiel Sexualstraftäter

In Ländern mit Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags stellen immer mehr Männer nach ihrer Verhaftung fest, dass sie in Wirklichkeit Frauen sind. Und verlangen dann die Verlegung in Frauengefängnisse. Besonders häufig gilt das für Sexualstraftäter.

Nimmt man das Vereinigte Königreich als Beispiel, so sind 96 Prozent der Strafgefangenen männlich, 16,8 Prozent davon sitzen wegen mindestens eines Sexualdelikts ein. Sieht man auf den Anteil von transidentifizierten Strafgefangenen, dann steigt dieser Anteil auf 58,9 Prozent.

Der Anteil von Sexualstraftätern unter den transidentifizierten Häftlingen ist demnach mehr als dreimal so hoch wie unter normalen Häftlingen. Und die Zahlen steigen. Laut Daten der britischen Regierung stieg die Anzahl von Transgefangenen im Jahresvergleich 2022 gegenüber 2021 um 17 Prozent, die der restlichen Strafgefangenen „nur“ um zwei Prozent.

In englischen Gefängnissen kam es zu sexuellen Übergriffen durch solche Männer auf inhaftierte Frauen. Dort wurde das Gesetz nun wieder so geändert, dass Männer nicht durch bloße „Selbstbestimmung“ zu Frauen werden können, um dann in Frauengefängnisse verlegt zu werden.

In Deutschland wird das Problem mit plötzlich transidentifizierten Straftätern im Gesetz noch nicht einmal erwähnt. Frauen haben in Gefängnissen Gemeinschaftsduschen, gemeinsame Aufenthaltsräume und teilweise Gemeinschaftszellen. Hier entsteht eine objektive Gefahr für die Sicherheit von Frauen.

Beispiel Schule, Erziehung, Sanitärräume

Männliche Aufsichtspersonen dürfen keine Räume betreten, in denen Mädchen schlafen oder sich ausziehen. Bestimmt sich ein Lehrer oder Übungsleiter zur Frau, entfällt diese Regelung.

Vorteile für transidentifizierte Erwachsene

Das Gesetz wurde erlassen, um transidentifizierte Menschen zu unterstützen. Für diese bietet es Vorteile: Sie haben drei statt etwa sechs Monate Wartezeit, sie können ihr Geschlecht jährlich wechseln, sie brauchen keine psychologische Beratung und keine Gutachten mehr.

Änderungen für Kinder und Jugendliche

Auch hier gilt: Schon unter dem alten Transsexuellengesetz konnten Kinder und Jugendliche den Geschlechtseintrag wechseln, doch das Familiengericht musste zustimmen.

Die Änderungen: Eltern können den Geschlechtseintrag für Kinder bis sechs Jahre durch Unterschrift ändern. Sie brauchen dafür kein psychologisches Gutachten für das Kind (oder sich selbst). Jeder kleine Junge darf zur Tochter umdeklariert werden – oder andersherum. Das Familiengericht kann nicht einschreiten.

Zwischen sechs und vierzehn Jahren muss das Kind über die Änderung informiert werden und zustimmen. Das Familiengericht kann nicht einschreiten.

Zwischen vierzehn und achtzehn Jahren kann das Kind selbst entscheiden, die Eltern müssen zustimmen. Falls sie das nicht tun, „ersetzt das Familiengericht die Zustimmung der Eltern“. Allerdings brauchen diese Kinder eine psychologische Beratung.

Die Entscheidungen werden bis zum Alter von vierzehn Jahren in die Familien, sprich zu den Eltern, verlagert. Ab dann zu den Jugendlichen. Psychologische Beratungen waren bis jetzt zwingend notwendig. Es musste geklärt werden, ob das Kind wirklich versteht, was es tut. Ein Psychologe musste attestieren, dass sich das Kind in seinem Geburtsgeschlecht unerträglich unwohl fühlt. Eine seelische oder psychische Störung musste ausgeschlossen werden. Die Geschlechtsdysphorie musste stabil sein.

Gegenläufiger internationaler Trend

Hier ergeben sich massive Änderungen, die gegen den internationalen Trend laufen. In fast allen westlichen Ländern wird derzeit der „Geschlechtswechsel“ von Kindern und Jugendlichen erschwert. England hat zum Beispiel in den vergangenen Wochen den Einsatz von Pubertätsblockern für Kinder unter achtzehn Jahren verboten.

Das Erziehungsministerium hat es Schulen verboten, Gender zum Unterrichtsthema zu machen. Eine Richtlinie stellt klar, dass Jungen unter keinen Umständen Umkleiden oder Toiletten von Mädchen benutzen dürfen.

Mehrere Länder haben evidenzbasierte Untersuchungen veröffentlicht, wonach sich transidentifizierte Kinder nicht wohler fühlen, wenn sie transitionieren, als wenn sie weiterhin in ihrem Geburtsgeschlecht bleiben.

Es häufen sich Veröffentlichungen – auch im deutschsprachigen Raum – wonach es sich bei dem Transwunsch vieler Mädchen um eine schwere, aber vorübergehende Pubertätskrise handelt und nicht um den Wunsch, einen männlichen Körper zu bekommen.

Internationale Einordnung

Deutschland ist mit seiner Transgesetzgebung spät dran. Die meisten anderen Länder mit so weitgehender Transgesetzgebung haben diese zwischen 2017 und 2020 verabschiedet. Die Erfahrungen waren nicht durchweg positiv. In den meisten dieser Länder sank die Zustimmungsrate zu Transrechten rapide.

Die Menschen sehen einen Zugang zu Frauenräumen für transidentifizierte Männer sehr viel kritischer als vor Einführung der Gesetze. Das gilt vor allem für Männer mit intakten Sexualorganen.

Aber vor allem im Bereich des Jugendschutzes hat sich die Auffassung in vielen Ländern wie zum Beispiel Schweden, Finnland, Frankreich, England und weiteren gedreht. Diese Regierungen verbieten nicht nur den Einsatz von Pubertätsblockern für Minderjährige (der im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt ist), sondern schränken auch die soziale Transition ein. Die britische Regierung hat die Erfahrung gemacht, dass diese den Kindern deutlich mehr schadet als nützt. Unter achtzehn kann man den Geschlechtseintrag dort nicht mehr wechseln.

Der Zenit der Gender-Gesetzgebung scheint international überschritten zu sein. Die meisten Länder rudern nach schlechten Erfahrungen zurück. Nur Schottland und Deutschland weiten ihre Transgesetzgebungen weiter aus.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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