Wegen verbotener NS-Parole: Urteil im Höcke-Prozess für Mitte Mai erwartet

Dritter Verhandlungstag gegen den 52-Jährigen in Halle. Es ging es unter anderem um die Reichweite von Höckes Wahlkampfrede und damit um die Wirksamkeit seiner Äußerung in der Öffentlichkeit.
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Björn Höcke am dritten Verhandlungstag gegen ihn in Halle.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von 4. Mai 2024

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole könnte am Dienstag, 14. Mai 2024, das Urteil fallen. Das deutete der Vorsitzende Richter Jan Stengel am dritten Verhandlungstag am Freitag am Landgericht Halle an, berichten Agenturen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag, eine weitere Anklage gegen Höcke mitzuverhandeln, zuvor zurückgezogen.

Höcke bestreitet Wissen um Bedeutung der Parole

In dem aktuellen Prozess wirft die Staatsanwaltschaft dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

So soll er Ende Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben.

Nach Überzeugung der Ankläger wusste Höcke, der vor seiner politischen Karriere Gymnasiallehrer für Geschichte war, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP handelt. Höcke bestritt dies. Am 14. Mai will die Kammer nun zunächst über weitere Anträge entscheiden. Dann könnten die Plädoyers und das Urteil folgen.

Am Freitag, 3. Mai 2024, ging es unter anderem um die Reichweite von Höckes Wahlkampfrede und damit um die Wirksamkeit seiner Äußerung in der Öffentlichkeit. Der Angeklagte habe „eine allgemein hin vergessene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht“, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Allein auf der Facebook-Seite der AfD Sachsen-Anhalt sei das Video mit der Merseburg-Rede etwa 21.000 Mal angeklickt worden.

Redewendung erst durch Strafverfahren wieder in den Fokus gerückt

Höckes Anwalt Philip Müller sagte, dass Höcke den Landesverband gebeten habe, das entsprechende Video aus dem Netz zu nehmen. Aus Sicht des Verteidigers sei die auf einer „unbedeutenden politischen Wahlkampfveranstaltung“ geäußerte Redewendung erst durch das Strafverfahren einer großen Mehrheit der Bevölkerung „in Erinnerung gerufen“ worden.

Eine weitere Anklage gegen Höcke wegen des Verwendens der SA-Parole bei einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera wird nicht in dem laufenden Prozess verhandelt. Der Fall wurde vor Verhandlungsbeginn wegen mehrfacher Verteidigerwechsel abgetrennt.

Einen Antrag, die Anklage wieder in das Verfahren einzubinden, zog die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Prozessfortgang am Freitag zurück. Damit muss sich Höcke wegen dieser Vorwürfe demnächst in einem weiteren Prozess vor dem Landgericht verantworten.

In Gera soll er im vergangenen Dezember die SA-Parole ebenfalls verwendet haben – und zwar als das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Falls Merseburg bereits lief. Nach Auffassung der Ankläger wäre das im Fall einer Verurteilung bei der Strafzumessung von Bedeutung.

Höcke selbst machte am Freitag einige Angaben zu seiner Ausbildung und seinem beruflichen und politischen Werdegang. Angaben zu seiner Familie oder seiner Gesundheit lehnte er mit Verweis auf seine Privatsphäre ab.

Kammer hält derzeit offenbar eine Geldstrafe für angemessen

Bei einer Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen drohen laut Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Vorsitzende Richter Stengel ließ am zweiten Prozesstag bereits durchblicken, dass die Kammer derzeit eine Geldstrafe für angemessen hält, sofern sich der Tatvorwurf bestätigen sollte.

Damit dürfte der Ausgang des Prozesses zunächst keine Konsequenzen für Höckes AfD-Spitzenkandidatur zur Thüringer Landtagswahl am 1. September haben. Bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten könnte das Landgericht ihm die Amtsfähigkeit sowie das aktive und passive Wahlrecht absprechen.

Weiterer Prozess wegen angeblicher Volksverhetzung

In Thüringen kommt auf den Vorsitzenden des vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands ein weiterer Prozess zu. Das Landgericht Mühlhausen ließ Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker zu. Es geht dabei um einen Beitrag von Höcke aus dem Jahr 2022 im Social-Media-Dienst Telegram nach einem tödlichen Messerangriff eines Somaliers in Rheinland-Pfalz.

Der Mann hatte im Oktober 2022 bei einem Amoklauf in Oggersheim zwei Menschen getötet und einen schwer verletzt. Weil bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, sprach ihn das Gericht Ende Mai 2023 frei, berichtete Epoch Times. Der Somalier ging in Revision, doch bestätigte der Bundesgerichtshof Anfang März das Urteil, schrieb der (SWR) auf seiner Internetseite. Der Mann muss nun dauerhaft in die Psychiatrie.

Höcke soll kurz nach der Tat im Jahr 2022 dazu auf seinem Telegram-Kanal laut „Welt“ unter anderem geschrieben haben: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weitverbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Thüringen Anfang September. Die AfD liegt in den Umfragen seit Monaten vorn, Höcke selbst will Ministerpräsident werden.



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