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Weiteres Corona-Hilfspaket: Steuererleichterungen für Gastronomie und Ausgleich für Verdienstausfall

Der Bundesrat hat heute zahlreiche Gesetzesbeschlüsse gefasst.

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Der Bundesrat hat mehrere Beschlüsse gefasst und Initiativen auf den Weg gebracht.

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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Lesedauer: 8 Min.

Das nächste Hilfspaket in der Corona-Krise ist beschlossen – diesmal profitieren berufstätige Eltern, Gastwirte und Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Der Bundesrat billigte am Freitag mehrere Steuererleichterungen und längeren Lohnersatz für Mütter und Väter, die wegen der Kinderbetreuung gerade nicht arbeiten können. Die Details:

Ausgleich für Verdienstausfall

Viele Kinder dürfen weiter nicht jeden Tag in die Kita oder die Schule. Wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, gleicht der Staat einen Teil ihres Verdienstausfalls aus. Dieser Lohnersatz kann jetzt deutlich länger fließen als zunächst geplant: statt bisher 6 künftig bis zu 20 Wochen. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen.
Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat. Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf sind und dass es sonst „keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ gibt. Dabei gilt allerdings eine Betreuung parallel zur Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar.
Lohnersatz gibt es mit dem Beschluss der Länderkammer auch für die Betreuung von Menschen, die wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deren Einrichtungen oder Werkstätten wegen der Pandemie geschlossen sind.

Weniger Steuern für Gastronomie

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben.
Zunächst beschlossen Bundestag und Bundesrat, diese Steuer ab Juli für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren. Durch die Einigung des Koalitionsausschusses auf eine weitgehendere Steuersenkung dürfte das aber schon bald überholt sein. Geplant sind dann folgende Steuersätze: Vom 1. Juli bis 31. Dezember fallen auf Speisen 5 Prozent und auf Getränke 16 Prozent an. Von Januar bis Juni 2021 sind es dann für Speisen 7 und für Getränke 19 Prozent.
Die Opposition hatte kritisiert, diese Hilfe wirke nur, wenn die Restaurants wieder ausreichend Umsatz machten. Außerdem würden Kneipen, Bars und Clubs vergessen, da für Getränke weiter ein höherer Steuersatz gilt.

Steuerfreie Zuschüsse

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben in diesem Jahr größtenteils steuerfrei. Das bedeutet bares Geld für Millionen Bürger, die wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit sind. Viele Firmen haben angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken – weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen.
Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse „bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt“. Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen von 2500 Euro und 40 Prozent weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrig bleibende Nettoeinkommen von 1500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben.
Auch sogenannte Corona-Prämien, die Arbeitgeber für besondere Leistungen während der Pandemie zahlen, bleiben bis zu 1500 Euro steuerfrei.

Selbstständige Künstler

Die Länder setzen sich dafür ein, dass auch selbstständige Künstler stärker unterstützt werden – das ist allerdings bisher nur ein Vorschlag an die Bundesregierung. Der Bundesrat plädierte am Freitag für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem Einnahmeverluste abgefedert werden sollen. Auch für Kinos sollte es direkte Zuschüsse geben. Die Bundesregierung kann nun entscheiden, ob und wie sie die Anregung aufgreift.

Verkäufer muss Hälfte der Maklergebühr tragen

Wohnungs- oder Hauskäufer müssen künftig nicht mehr alleine dafür zahlen, wenn ein Makler eingesetzt wird. Demnach entfällt mindestens die Hälfte der Provision auf denjenigen, der einen Makler beauftragt – in der Regel ist das der Verkäufer. Er darf die Kosten nicht mehr voll auf den Käufer abwälzen.
Wird ein Makler einvernehmlich von beiden Vertragsseiten beauftragt, müssen sie nach dem neuen Gesetz auch automatisch jeweils genau die Hälfte der Kosten dafür tragen. Nach Einschätzung von Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) sind Käufer bisher oft gezwungen, eine vollständige Übernahme der Maklerprovision zu akzeptieren. Verkäufer nutzten die „Zwangslage“ der Interessenten aus.
Um eine Umgehung der Neuregelung zu vermeiden, wird der Provisionsanteil des Käufers erst fällig, wenn auch der Verkäufer bezahlt hat.

Abstimmung über die umstrittene Kastenhaltung von Schweinen verschoben

Der Bundesrat hat die Abstimmung über die umstrittene Kastenhaltung von Schweinen am Freitag kurzfristig abgesetzt. Die Gründe wurden zunächst nicht genannt. Eine Entscheidung über die Regierungspläne zur Neuregelung der Kastenstandsregelung muss daher verschoben werden.
Die Fixierung von Zuchtsauen beim Ferkeln ist seit Jahren stark umstritten. Tierschützer fordern die Abschaffung, Landwirte die Beibehaltung.
Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, dass Zuchtsauen künftig nur noch höchstens 13 statt wie bislang 70 Tage in den Kastenständen gehalten werden dürfen. Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht auch vor, dass die Kastenstände mindestens 220 Zentimeter lang und 65 Zentimeter breit sein müssen. Für die volle Umsetzung sollen Betriebe eine Übergangszeit von 15 Jahren bekommen.

Bundesrat: Geologiedatengesetz soll Transparenz schaffen bei Suche nach Atommüll-Endlager

Der Bundesrat hat am Freitag das Geologiedatengesetz verabschiedet, das auch für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll bedeutsam ist. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem vor allem die von den Grünen mitregierten Länder die Gesetzespläne im Bundesrat zunächst gestoppt hatten. Den erzielten Kompromiss hatte der Bundestag am vergangenen Freitag gebilligt.
Der Vermittlungsausschuss hatte sich darauf verständigt, das Gesetz hinsichtlich der Transparenz im Umgang mit Daten für die Suche nach einem Atommüll-Endlager nachzubessern. Erleichtert werden soll laut Bundesumweltministerium insbesondere die Veröffentlichung sogenannter Bewertungsdaten privater Unternehmen, wenn diese konkret für das Standortauswahlverfahren benötigt werden.
Der Bundesrat hatte vor allem auf Betreiben der von den Grünen mitregierten Länder die Gesetzespläne der Bundesregierung am 15. Mai zunächst gestoppt. Dabei ging es um den Vorwurf mangelnder Transparenz bei den für die Endlagersuche benötigten geologische Daten zum Beispiel von Bergbauunternehmen.

Entscheidung über das Atommüll-Endlager soll in ergebnisoffenen Verfahren bis 2031 fallen

Die Bundesregierung hatte weitgehende Veröffentlichungspflichten solcher privater Daten zunächst unter Hinweis auf zu schützende Unternehmensinteressen abgelehnt. Hier gibt es nun zumindest mit Blick auf die Endlagersuche eine Akzentverschiebung. Die geologischen Daten sollen es der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ermöglichen, einen möglichst sicheren Standort für das Endlager zu erkunden.
Die Entscheidung über das Endlager soll gemäß den Konsensvereinbarungen in einem ergebnisoffenen Verfahren bis 2031 fallen, ein erster Zwischenbericht soll noch in diesem Jahr vorliegen. Ab 2050 soll dann die Einlagerung beginnen. Ursprünglich war das niedersächsische Gorleben als Standort vorgesehen, was auf massiven Widerstand stieß.
Mit dem Geologiedatengesetz will die Bundesregierung geologische Daten generell besser sichern und leichter verfügbar machen. Dies ist auch für die Rohstoff- und Energiegewinnung, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und Infrastrukturprojekte relevant. Die Endlagersuche ist dabei nur ein Aspekt, allerdings politisch besonders brisant.
(afp/dpa/er/nh)
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