Wenn die Rentenerhöhung zur Steuerfalle wird

Die Renten steigen, doch nicht alle Ruheständler können sich freuen. Wer am Ende des Jahres tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben und wer bald zur Kasse gebeten wird.
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Rund 87.000 Rentner unterliegen in diesem Jahr neu der Steuerpflicht.Foto: iStock
Von 23. März 2023

Ab Juli bekommen Rentner im Westen 4,39 Prozent und im Osten 5,86 Prozent mehr Geld. Dies zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Damit fallen schätzungsweise 87.000 Ruheständler in diesem Jahr neu in die Steuerpflicht, weil ihre Bruttorente durch die Erhöhung über dem Grundfreibetrag liegen wird. Das ist der Betrag, der als Existenzminimum definiert und nicht besteuert wird.

Zugleich müssen rund 200.000 Rentner keine Steuer mehr zahlen. Sie gehören zu der Gruppe, die von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitieren. Dieser lag im Jahr 2022 bei 10.347 und wird in diesem Jahr um 6,3 Prozent auf 10.908 Euro angehoben. Darüber berichtet das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ unter Berufung einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Linken-Anfrage.

Knapp 6 Millionen Rentner sind steuerpflichtig

Zusammengenommen würden im Jahr 2023 rund 5,9 Millionen Senioren in der Kategorie „Steuerpflichtige mit Renteneinkünften“ verbleiben. Ob und wie viele Steuern tatsächlich anfallen, hängt davon ab, wann die Rente beginnt und wie hoch diese ist.

Das hat unter anderem damit zu tun, dass seit 2005 die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ in einer Übergangszeit von 35 Jahren stufenweise umgesetzt wird. Das heißt: Alles, was man während der Erwerbszeit für die Altersvorsorge aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden später die Renteneinkünfte besteuert.

Eine Übersicht der Rentenfreibeträge:

Eine Musterrechnung

Wenn eine Person im Jahr 2020 erstmals Rente bezieht, liegt der steuerpflichtige Rentenanteil bei 80 Prozent. Die übrigen 20 Prozent sind steuerfrei. Bei einer Bruttorente von beispielsweise 2.000 Euro pro Monat beträgt der steuerfreie Betrag also 400 Euro beziehungsweise jährlich 4.800 Euro. Dieser gilt für alle künftigen Jahre als „Rentenfreibetrag“ und ändert sich nicht, auch wenn die Renten steigen.

Mit der aktuellen Rentenanpassung im Westen und nach Abzug des Grundfreibetrags von 10.908 Euro wären insgesamt 9.345 Euro steuerpflichtig.

Das Arbeitsministerium räumte ein, dass die Rentenanpassung hinter der aktuellen Inflation zurückbleibe. „Aber das ist nur eine Momentaufnahme“, hieß es. Werde die von den Löhnen abhängige Entwicklung des aktuellen Rentenwerts über die letzten zehn Jahre seit 2012 betrachtet, so betrage der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum seien die Preise „nur um 20 Prozent“ gestiegen.

„Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor“, betonte das Ministerium. „Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.“

(Mit Material von Agenturen)



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