Widerstand gegen Grundgesetzänderung zur Bildung auch in SPD-Ländern

Auch bei den SPD-geführten Bundesländern stößt die Grundgesetzänderung zur Bildung auf Widerstand. Eine Reihe von Ländern sehen mit der Neuregelung auch ihre Zuständigkeit für die Bildung über Gebühr beschnitten.
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BundesratFoto: ROBERT SCHLESINGER/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Dezember 2018

Die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Bildung, die das Kooperationsverbot verwässert und den Weg für den Digitalpakt Schule frei machen soll, stößt auch bei den SPD-geführten Bundesländern auf Widerstand. „Der vorliegende Plan ist für keine Landesregierung zustimmungsfähig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) der „Bild“-Zeitung.

„Es ist zwar wichtig, dass Bund und Länder eine gemeinsame Lösung in dieser Frage finden“, sagte Schwesig. Aber die vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossene Grundgesetzänderung, mit der das Kooperationsverbot in seiner bisherigen Form abgeschafft wird, stoße auf Ablehnung bei den Ländern – unabhängig davon, welche Partei dort regiert.

Im Rahmen des Digitalpakts Schule will der Bund den Ländern in den kommenden Jahren rund fünf Milliarden Euro zukommen lassen, um damit unter anderem Tablets und schnelles Internet in den Schulen finanzieren zu können.

Bundesländer sehen übermäßige Eingriffe des Bundes in die Länderhoheit

Am Wochenende hatten die unionsgeführten Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Sachsen sowie das von einer grün-schwarzen Koalition regierte Baden-Württemberg erklärt, der Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Strittig ist vor allem, ob finanzielle Hilfen des Bundes per Gesetz an eine 50-prozentige Kofinanzierung des jeweiligen Landes geknüpft werden dürfen. Eine Reihe von Ländern sehen mit der Neuregelung zudem ihre Zuständigkeit für die Bildung über Gebühr beschnitten.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bekräftigte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom Montag seine Kritik an der Grundgesetzänderung. Eine solche werde für den Digitalpakt, den auch die Länder wollten, aber auch nicht zwingend gebraucht. Die Verfassung sehe bereits jetzt vor, dass sich der Anteil zwischen Bund und Ländern an der Umsatzsteuer neu aufteilen müsse. Im Gegenzug könnten sich Länder verpflichten, die Gelder tatsächlich für die vereinbarten Zwecke auszugeben.

Demgegenüber sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin, die Grundgesetzänderung sei eine „wichtige Voraussetzung“ dafür, die fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt zur Verfügung stellen zu können.

Der Bundesrat berät am 14. Dezember über das Thema

Die FDP rief Bundeskanzlerin Angela Merkel (FDP) auf, sich in den Streit einzuschalten. Es „räche sich, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sich bisher komplett aus den Verhandlungen herausgehalten hat“, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) vom Montag.

Es sei jetzt an Merkel, „bei den Länderchefs der CDU/CSU dafür zu sorgen, dass diese wichtige Reform nicht an der Union scheitert“, fügte Beer, die auch bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion ist, hinzu.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt wies die Kritik der Länder zurück. „Bei den vorgeschlagenen Änderungen geht es mitnichten darum, dass der Bund in etwas hineinregieren will“, sagte sie dem „Tagesspiegel“.

Der Bundesrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember über das Thema beraten und dann möglicherweise den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Länder auf, die Verfassungsreform nicht zu blockieren. Sie bedeute „nicht das Ende des Bildungs-Föderalismus in Deutschland“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Montag in Frankfurt am Main. Seit Einführung des Kooperationsverbots vor über zehn Jahren sei es zu einem „enormen Investitionsstau“ und einem „dramatischen Fachkräftemangel“ an Schulen und in Kitas gekommen. (afp)



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