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Höcke nimmt Bezeichnung „immer extremistischer“ für seinen „Flügel“ hin

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den nationalistisch-konservativen AfD-Flügel als "immer extremistischer" bezeichnen.

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Björn Höcke.

Foto: Carsten Koall/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den nationalistisch-konservativen AfD-Flügel um Björn Höcke als „immer extremistischer“ bezeichnen. Wie der „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe) berichtete, verzichtete der Thüringer AfD-Landeschef Höcke auf eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts.
Höcke wollte entsprechende Interview-Aussagen des Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang untersagen lassen, sein Eilantrag wurde jedoch im Oktober abgewiesen.
Mit Höckes Verzicht auf eine Beschwerde sei der Beschluss des Kölner Gerichts rechtskräftig, sagte ein Sprecher dem „Tagesspiegel“. Höckes Eilantrag sei unzulässig gewesen, da er selbst nicht von den Aussagen betroffen gewesen sei, sondern nur ein Teil seiner Partei. Zudem habe sich der Verfassungsschutz mit den Äußerungen im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse bewegt. (afp)

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