Falschaussage oder Missverständnis? Aussage Woidkes soll auf den Prüfstand

Hat der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke bei seiner jüngsten Befragung im Corona-Untersuchungsausschuss eine Frage nicht korrekt beantwortet? Die freie Journalistin Aya Velázquez will bis zum Wochenende Klarheit schaffen.
Titelbild
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, während seiner Befragung im Corona-Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag. Neben ihm sein Rechtsbeistand, die Anwältin Heide Sandkuhl.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 20. März 2024

Eine Aussage von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) im Corona-Untersuchungsausschuss von Brandenburg könnte sich als unangenehm für den Landesvater erweisen. Wie die freie Journalistin Aya Velázquez berichtete, könnte Woidke sich bei seiner jüngsten Befragung nicht ganz den Tatsachen entsprechend zum Thema Ausgangssperren geäußert haben.

Nach Darstellung von Velázquez hatte Woidke am 15. März 2024 im U-Ausschuss ausgesagt, dass die Landräte Brandenburgs im Januar 2022 „eigeninitiativ“ darüber entschieden hätten, Ausgangssperren für Ungeimpfte zu verhängen. Dahinter habe die Absicht gesteckt, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu unterbinden, paraphrasierte Velázquez Woidke auf ihrem X-Kanal.

Eindämmungsverordnung des Landes lag vor

Die Journalistin recherchierte nach dem Hinweis eines ihrer Follower, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) am 23. November 2021 eine Verordnung veröffentlicht hatte, nach der die Landräte keineswegs „eigeninitiativ“ gehandelt haben dürften. Denn in jener „Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“, kurz „2. SARS-CoV-2-EindV“ genannt, sei klar geregelt gewesen, wie sich die „zuständige Behörde“ zu verhalten hatte.

Nach Paragraf 27, Absatz 1, Satz 1 der Verordnung hatten diese Behörden – also letztlich die Landräte – pflichtgemäß nächtliche Ausgangssperren für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen „unverzüglich“ bekannt machen müssen. Und zwar genau dann, wenn „die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750“ überschreiten würde und mindestens zehn Prozent der „tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten“ von COVID-19-Patienten in Beschlag genommen würden. Als Datenquellen mussten die Landkreise dabei auf die aktuellen Verlautbarungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit vertrauen.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte noch am Tag des Verordnungsbeschlusses gegen 18:56 Uhr auf seiner Website „rbb24“ ausführlich über die neuen Verschärfungen berichtet. Dem Artikel „Brandenburg beschließt Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte“ war gleich zu Beginn zu entnehmen, dass Woidke den Beschluss persönlich vor der Presse verkündet hatte.

Die neuen Vorschriften gemäß „2. SARS-CoV-2-EindV“ waren vom Landesgesundheitsministerium verfasst worden. Als dessen Chefin fungierte schon damals die Ärztin Ursula Nonnemacher von den Grünen. Von einer „‚Eigeninitiative‘ der Landkreise und Landräte“ könne also nicht die Rede sein, meint Velázquez.

Sie habe deshalb eine Presseanfrage an den Ministerpräsidenten gestellt, so Velázquez auf X. Zur Beantwortung habe sie ihm eine Frist bis einschließlich Freitag, 22. März 2024, zugestanden. Spätestens am kommenden Wochenende dürfte also klar sein, ob Woidke seine Aussage untermauert, zurücknimmt, als Missverständnis erklärt oder vielleicht auch gar keine Reaktion an den Tag legt.

Fünf Stunden Fragen und Antworten

Woidke hatte zuletzt am Freitag, 15. März 2024, fünf Stunden lang Rede und Antwort im einzigen offiziellen Corona-Untersuchungsausschuss Deutschlands gestanden. Im Potsdamer Landtagsgebäude stand ihm dabei mit Heide Sandkuhl eine Anwältin zur Seite. Nach Einschätzung des AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Christoph Berndt hätten Woidke, Sandkuhl und der Ausschussvorsitzende Danny Eichelbaum (CDU) ständig gemeinsam versucht, „jede Aufklärung zu verhindern“.

Bei Fragen nach dem Grund für die restriktiven Maßnahmen gegen Ungeimpfte sei es nicht darum gegangen, „Menschen Freiheiten zu nehmen, sondern ihnen durch die Impfungen Freiheiten wieder zurückzugeben“, argumentierte Woidke vor dem U-Ausschuss. Konkret angesprochen auf die nächtlichen Ausgangssperren, habe er auf das eigenverantwortliche Handeln von kommunalen Entscheidungsträgern verwiesen, bestätigte Epoch-Times-Reporter Erik Rusch. Vor seiner Antwort habe Woidke lange den Blickkontakt zum Ausschussvorsitzenden Eichelbaum gesucht.

Stets an die „Interessen seiner Bevölkerung“ gedacht

Grundsätzlich, so Woidke, sei das Land Brandenburg „an das Bundesrecht […] gebunden“ gewesen. Neue, schwerwiegende Verordnungen habe er mit dem Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam und dem Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus abgestimmt, den beiden größten Krankenhäusern des Landes. Dabei habe man auch stets die „Interessen seiner Bevölkerung“ im Auge gehabt und diese auch in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) „eingebracht“, so Woidke.

Laut Rusch hatte der Ministerpräsident immer wieder davon gesprochen, dass es schließlich um die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems gegangen sei.



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