USA leiten Maßnahme gegen enteigneten Besitz in Kuba ein – EU und Kanada verärgert

Die EU und Kanada haben die Entscheidung der USA kritisiert, Klagen gegen ausländische Unternehmen in Kuba zuzulassen.
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Havanna, KubaFoto: iStock
Epoch Times17. April 2019

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump verkündete am Mittwoch, dass sie künftig Klagen vor US-Gerichten gegen ausländische Unternehmen zulassen will, die in Kuba tätig sind. Die Trump-Regierung setzt sich damit über scharfe Warnungen aus der EU hinweg. Europäische Firmen sind in dem Karibikstaat erheblich engagiert.

Außenminister Mike Pompeo kündigte an, die Klagen gegen im Kuba-Geschäft tätige Unternehmen sollten ab dem 2. Mai gesetzlich erlaubt sein. Er warnte, „jede Person oder Firma, die in Kuba Geschäfte macht“, solle diese Ankündigung beachten. Nach Angaben der US-Chefdiplomatin für Lateinamerika, Kimberly Breier, soll es bei der Anwendung des Gesetzes keinerlei Ausnahmeregelungen geben.

Das Gesetz stammt zwar bereits von 1996. Es war jedoch in den vergangenen Jahrzehnten von allen Trump-Vorgängern ausgesetzt worden.

EU nennt Entscheidung der USA „bedauerlich“

Konkret ermöglicht das dritte Kapitel des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes kubanischstämmigen US-Bürgern, gegen Einzelpersonen oder Firmen wegen in Kuba enteigneten Besitzes vor Gericht zu ziehen. Von den potenziellen Prozessen betroffen sind also solche Unternehmen, die mit in dem Karibikstaat seit der Revolution von 1959 enteigneten Immobilien oder anderen Besitztümern operieren.

Die EU reagierte mit scharfer Kritik auf die „bedauerliche“ Entscheidung der USA. In einer gemeinsamen Erklärung der EU-Kommission und der kanadischen Regierung hieß es, die Inkraftsetzung des US-Gesetzes habe große Auswirkungen auf in Kuba tätige Firmen aus Europa und Kanada.

Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini, Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Außenministerin Chrystia Freeland bezeichneten die „extraterritoriale“ und „einseitige“ Maßnahme auch als Verstoß gegen das Völkerrecht. Sie könne zu nichts Anderem als einer „unnötigen Spirale“ von juristischen Auseinandersetzungen führen.

„Angriff auf das Völkerrecht“

Der Kuba-Streit belastet die anstehenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Erst am Montag hatten die EU-Länder nach wochenlangem Streit in ihren Reihen grünes Licht für die Aufnahme solcher Verhandlungen gegeben. Besonders auf Druck Frankreichs ist das Verhandlungsmandat für die Kommission auch daran geknüpft, dass die USA den Handelskonflikt nicht weiter anheizen.

Die meisten europäischen Investitionen in Kuba kommen aus Spanien, Frankreich und Italien. Die spanische Regierung hatte bereits am Rande der Erteilung des Verhandlungsmandats vor jeglichen US-Maßnahmen „mit extraterritorialem Charakter“ gewarnt, die sich negativ auf die EU-Wirtschaft auswirkten. Bei den Handelsgesprächen seien solche Maßnahmen unbedingt zu berücksichtigen.

Die EU-Kommission hatte ihrerseits im Vorfeld der jetzt verkündeten US-Entscheidung gewarnt, sie werde „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müssen“, um ihre Interessen zu wahren. Die EU erwäge die mögliche Einleitung eines Verfahrens bei der Welthandelsorganisation WTO, hieß es in einem Brief Mogherinis und Malmströms.

Darüber hinaus könnten Schäden, die europäischen Unternehmen entstehen, „mittels der Beschlagnahmung und Veräußerung des Besitzes von US-Klägern wiedererlangt werden“, warnten Mogherini und Malmström in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Auch das kubanische Regime wandte sich „energisch“ gegen die die von Washington verkündete Maßnahme. Es handle sich um einen „Angriff auf das Völkerrecht und die Souveränität Kubas sowie von Drittstaaten“ schrieb der kubanische Außenminister Bruno Rodríguez im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Die USA haben seit 1962 ein Wirtschaftsembargo gegen Kuba verhängt. Trumps Vorgänger Barack Obama hatte zwar einen Annäherungskurs gegenüber dem kommunistisch regierten Nachbarstaat verfolgt und die diplomatischen Beziehungen wieder aufnehmen lassen. Das Embargo ließ er jedoch in Kraft. (afp/so)



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