Pechstein im Recht? BGH verkündet Urteil zu Sportgerichten

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Claudia Pechstein.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times7. Juni 2016
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe kann heute eine Entscheidung von weltweiter Trageweite für den Sport fallen.

Im Revisions-Prozess der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU verkündet das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe ein Urteil, das maßgeblich die Arbeit der Sportschiedsgerichte beeinflussen dürfte.

Die 44-jährige Berlinerin, die nach einigem Zögern persönlich in Karlsruhe der Verkündung des Urteils beiwohnen wird, klagt seit Jahren vor verschiedenen Instanzen gegen ihre zweijährige Doping-Sperre auf Schadenersatz in Höhe von fünf Millionen Euro. Nachdem das Oberlandesgericht München im Januar 2015 die Klage Pechsteins angenommen hatte, war der Weltverband in Revision vor dem BGH gegangen.

Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob es nach der Verhandlung am 8. März die Revision abweist und damit die Klage von Pechstein bestätigt, oder den Auffassungen des Verbandes folgt. Sollte der BGH zugunsten Pechsteins entscheiden, könnte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtbarkeit nach sich ziehen. Künftig stünde dann jedem Athleten die Wahl-Möglichkeit zwischen Sport- oder Zivilgerichten offen.

Logische Konsequenz wäre eine grundlegende Reformierung der Sportschiedsgerichte. Seit Jahren fordern Sportrechtler im Namen ihrer Mandanten unter anderem, dass der Internationale Sportgerichtshof CAS die Unabhängigkeit seiner Richter gewährleistet, durch die sich Sportler nicht fair vertreten sehen.

So lange Athleten kein objektives Verfahren eingeräumt werde, in dem bei neuen Beweisen auch die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich sei, fordert Pechstein das Recht, Zivilgerichte anrufen zu dürfen.

Pechstein war 2009 von der ISU aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden und hatte unter anderem die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver verpasst. Da ihr dadurch nicht nur zahlreiche Sponsoren verloren gingen und sie mehrere Hunderttausende Euro in medizinische Gutachten und juristische Prozesse investieren musste, stellte sie die Schadenersatzklage vor zivilen Gerichten. Zuvor hatte sie auf Sportgerichtsebene alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Pechstein hatte Doping immer bestritten.

(dpa)


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