Zwanziger-Aussage zu Katar als «Krebsgeschwür» zulässig

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Theo Zwanziger drohen keine rechtlichen Konsequenzen mehr nach seiner «Krebsgeschwür»-Äußerung.Foto: Federico Gambarini/dpa
Epoch Times2. Februar 2016
Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger durfte Katar nach vorläufiger Bewertung des Düsseldorfer Landgerichts als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ bezeichnen. Die Aussage sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch gedeckt gewesen, teilte das Gericht mit.

Zwanziger habe eine Diskussion über die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 an Katar anstoßen wollen. Eine Entscheidung will das Gericht am 19. April verkünden. Die Richter kamen während der mündlichen Verhandlung ins Grübeln, nachdem der Anwalt des Fußballverbands von Katar, Peter Gauweiler, auf Zwanzigers Aussage einging, mit Katar habe alles begonnen. Dies sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, sagte Gauweiler. Angesichts der verdächtigen Vergabe der WM an Deutschland 2006 habe Zwanziger „eigene Spuren verwischen wollen“. „Das Argument ist gut, wir denken noch mal darüber nach“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Matz.

(dpa)

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