Für Tierrechte vor Gericht ziehen

Verbandsklagerecht bislang gewährt im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht
Epoch Times8. November 2009

 

Der Koalitionsvertrag des Saarlandes sieht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen vor. Tierschützer halten die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Verbände – sozusagen als Anwalt der Tiere – bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die­se würden erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer wie etwa industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen.

Bisher hatte Bremen als erstes Bundesland 2007 dieses Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt. „Im Vergleich zu dem, was die Koalitionsverträge der Bundesregierung und der fünf Bundesländer in Sachen Tierschutz hergeben, macht das Saarland vor, wie es auch gehen kann“, sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Das Verbandsklagerecht wird bislang im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht gewährt. (Tierrechte/hs)

 



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