Arbeitnehmer: Kein Recht auf „Hitzefrei“ – Was Arbeitgebern empfohlen wird

Titelbild
Mann am Arbeitsplatz leidet unter der Sommerhitze.Foto: istock
Epoch Times26. Juni 2019

Von „hitzefrei“ wie in der Schule träumt bei den hochsommerlichen Temperaturen derzeit so mancher im Büro – doch ein Recht darauf gibt es für den Arbeitnehmer nicht.

Wohl aber eine Reihe von Empfehlungen, die der Chef oder die Chefin anwenden sollten, um das Arbeiten bei großer Hitze einigermaßen erträglich zu machen.

Die sogenannten technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Generell sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass in Betriebsräumen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sein müssen.

Wieviel Grad darf es im Büro sein?

Laut ASR sollte die Raumtemperatur 26 Grad eigentlich nicht überschreiten. Andernfalls werden bestimmte Maßnahmen empfohlen, etwa die Anbringung von Sonnenschutzsystemen wie Außenjalousien.

Auch bei über 26 Grad gibt es aber kein Recht etwa auf klimatisierte Räume, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) betont. Steigt das Thermometer sogar auf über 30 Grad, listen die ASR zusätzliche Maßnahmen auf, um gegenzusteuern.

Welche Vorkehrungen sollte der Arbeitgeber treffen?

Neben einer Lüftung in der Nacht oder am Morgen wird empfohlen, nicht benötigte elektrische Geräte und damit zusätzliche Wärmequellen auszuschalten.

Auch Gleitzeitregelungen sind denkbar, um das Arbeiten auf etwas kühlere Stunden zu verlegen. Zusätzliche Pausen können ebenfalls eine Erleichterung darstellen.

Desweiteren hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine eventuell geltende Kleideretikette zu lockern – also beispielsweise kurze Hosen und kurzärmelige Hemden für Männer zu erlauben.

Ferner sollten „geeignete Getränke“ wie Trinkwasser bereitgestellt werden, heißt es in den ASR. Dabei ist darauf zu achten, dass die Getränke nicht zu kalt sind, sonst muss der Körper die Flüssigkeit auf seine eigene Temperatur erwärmen, was Kraft kostet.

Vorsicht angebracht ist bei Klimaanlagen und Ventilatoren: Um Erkältungen oder einen steifen Nacken zu vermeiden, rät der TÜV-Verband dazu, Klimaanlagen nicht kälter als sechs Grad unter der Außentemperatur einzustellen, und das Entstehen von Luftzug zu verhindern.

Wo ist die kritische Grenze erreicht?

Wenn das Thermometer die 35-Grad-Marke knackt. Denn dann kann es sein, dass ein Raum ohne Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier, also von Nebelanlagen versprühte Tröpfchen, nicht mehr zum Arbeiten geeignet ist.

Wer kontrolliert die Arbeitsräume?

Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter, die wenn nötig auch verbindliche Anordnungen erlassen können. Das kann nach Auskunft von Verdi so weit gehen, dass Anlagen und Maschinen stillgelegt werden müssen.

Gibt es Sonderregelungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte?

Die ASR verweisen darauf, dass bei mehr als 26 Grad in Einzelfällen die Gesundheit gefährdet sein kann, etwa bei Schwangeren, Älteren oder Kindern.

Ein Risiko besteht ebenso bei schwerer körperlicher Arbeit oder wenn besondere Schutzkleidung getragen werden muss. In solchen Fällen werden „weitere Maßnahmen“ angeraten. Notfalls empfiehlt sich der Gang zum Arzt.

Wie wird die Temperatur gemessen?

Die Lufttemperatur soll wenn nötig einmal pro Stunde gemessen werden – für sitzende Tätigkeiten in einer Höhe von 0,60 Meter, für stehende Tätigkeiten in Höhe von 1,10 Meter über dem Fußboden.

Was tun, wenn der Chef nur unzureichend tätig wird?

Weil der Arbeitgeber durch die ASR nicht zu bestimmten Vorkehrungen verpflichtet wird, rät die Gewerkschaft Verdi dazu, im Zweifelsfall den Betriebsrat zur Hilfe zu ziehen.

Dieser könne darauf pochen, Regelungen in eine Betriebsvereinbarung aufzunehmen. Letztlich trifft der Chef oder die Chefin die Entscheidung, muss aber den Betriebsrat daran beteiligen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion