Österreich: Mehrheit hält 1,50 Euro für Asylbewerber für ausreichend

Für Hilfsarbeiten sollen Asylbewerber in Österreich 1,50 Euro Belohnung erhalten, zusätzlich zu den garantierten Grundleistungen. So will es Innenminister Kickl. Unter diese gemeinnützigen Hilfsarbeiten fallen Küchendienst, Landschaftspflege oder Haus- und Transporttätigkeiten. Viele finden das in Ordnung, andere begehren auf.
Epoch Times3. April 2019

Geht es nach dem Willen von Österreichs Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), wird der Stundenlohn von Migranten für Hilfstätigkeiten auf ein Maximum von 1,50 Euro beschränkt.

Unter diese Hilfsarbeiten fallen Küchendienst, Landschaftspflege oder Haus- und Transporttätigkeiten. Die Arbeiten können Asylwerber sofort nach ihrer Antragstellung leisten. Für andere Tätigkeiten gilt eine dreimonatige Wartefrist.

Bisweilen hat die jeweilige beauftragende Körperschaft den Stundenlohn festgelegt. Maximal konnten pro Monat 110 Euro (plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied) verdient werden, ohne dadurch mit Einbußen bei der Grundversorgung rechnen zu müssen.

Nach Ansicht des Innenministers sollte der Maximalverdienst bundesweit einheitlich geregelt werden und nicht über dem von Zivil- und Grundwehrdienern liegen. Zivildiener erhalten bei einer Maximalarbeitszeit von 52 Stunden ein Stundenlohn von 1,50 Euro.

„Derzeit sind die sogenannten Anerkennungsbeiträge für gemeinnützige Hilfstätigkeiten von Asylwerbern in der Grundversorgung unterschiedlich hoch und können beispielsweise bei fünf Euro und darüber liegen“, erklärt Kickl gegenüber der österreichischen Presseagentur.

Für die Idee erntet Kickl viel Kritik aus der Politik. Doch eine Umfrage zeigt, dass 52 Prozent der österreichischen Bevölkerung diesen Betrag als „ausreichend“ erachten, da Asylbewerber vom Staat versorgt werden, 41 Prozent hingegen hielten den Betrag für zu niedrig und befürchteten, dass ein neuer Niedriglohnsektor entstehen könnte.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte dazu auf einer Pressekonferenz:“ Das Gesetzt stammt aus dem Jahr 2017. Es wurde beschlossen von der schwarz-roten Bundesregierung unter Federführung eines sozialdemokratischen Bundeskanzlers.“

Damals sei man auf den Betrag von rund 1,50 Euro gekommen, weil es sich nicht um Erwerbstätigkeit handele, „sondern um eine Belohnung für Personen, die sich ehrenamtlich engagieren“ und sich in der Grundversorgung befinden, erklärte der Bundeskanzler.



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