Geoscoring untersagt – Transparenzpflichten erhöht: Ampel schränkt Spielraum der SCHUFA ein

Das Bundeskabinett wird Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA künftig die Tätigkeit erschweren. Sie werden bestimmte Daten nicht mehr zur Anfertigung eines Kreditscorings nutzen dürfen. Auch ihre Transparenzpflichten gegenüber Verbrauchern werden verschärft.
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Foto: Textbüro Freital
Von 8. Februar 2024

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ermächtigt Mitgliedstaaten, für Anbieter privater Kreditscoring-Dienste nationale Bestimmungen zu erlassen. Das Bundeskabinett möchte davon Gebrauch machen und das Bundesdatenschutzgesetz erweitern. Hintergrund sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Bezug auf die Geschäftspolitik der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA.

Private Unternehmen greifen vor Eingehen von Vertragsbeziehungen gerne auf SCHUFA zurück

Die SCHUFA ist de facto das wichtigste Instrument für Banken, Versandhäuser, Vermieter oder Kabelgesellschaften, um eine Prognose über die Zahlungsfähigkeiten potenzieller Kunden abzugeben. Ihr sogenannter Kreditscore, der zwischen 0 und 100 liegen kann, soll entsprechende Anhaltspunkte geben.

Nach welchen Kriterien dieser genau errechnet wird und welche Daten dafür Verwendung finden, ist jedoch unbekannt. Die SCHUFA selbst gab sich auf entsprechende Nachfragen hin regelmäßig zugeknöpft. Nun will die Bundesregierung – mit den EuGH-Urteilen im Rücken – die Rechte von Verbrauchern gegenüber der Auskunftei stärken.

Im Kern geht es darum, der SCHUFA die Nutzung bestimmter Daten künftig zu untersagen. Zudem möchte man die Auskunftsrechte der Betroffenen über das Zustandekommen ihrer Bewertung ausweiten.

Kein Zeitungsabo oder Kabelfernsehen wegen „falscher“ Adresse

Am Mittwoch, 7. Februar, hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, will die Bundesregierung unter anderem dem sogenannten Geoscoring einen Riegel vorschieben. Darunter versteht man die Praxis, Kunden Kredite oder Abos zu verweigern, weil sie in der „falschen“ Gegend wohnen.

So sollen Personen, die in Viertel oder an Adressen gezogen sind, die als sozial schwach eingestuft werden, ausschließlich aufgrund ihrer Wohnadresse als nicht kreditwürdig angesehen worden sein. Ähnliches gilt für Personen, die eine höhere Anzahl an Umzügen in kürzerer Zeit hinter sich haben. Hier rechnen Auskunfteien offenbar damit, dass diese sich in finanziellen Engpässen befinden müssen.

Die SCHUFA hatte mehrfach erklärt, Geoscoring grundsätzlich nicht anzuwenden. Sollte es ausnahmsweise in Einzelfällen eine Rolle gespielt haben, hätte es Personen betroffen, über die keine sonstigen Daten verfügbar gewesen seien.

SCHUFA warb offensiv für Nutzung der „bonify“-App

Künftig darf die Wohnanschrift bei der automatisierten Berechnung der Zahlungsfähigkeit einer Person keine Rolle spielen. Aber auch „Daten zur ethnischen Herkunft, Gesundheitsdaten oder persönliche Informationen aus sozialen Netzwerken“ seien künftig tabu, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Für die SCHUFA besonders nachteilig ist die Bestimmung, wonach Daten über Ein- und Ausgänge auf dem Bankkonto nicht in den Score einbezogen werden dürfen. Die Auskunftei hatte zuletzt für die Nutzung der App „bonify“ geworben. Diese sollte Nutzern mehr Kontrolle über die Entwicklung ihres Kreditscores bieten – aber gleichzeitig der Auskunftei einen Blick auf die Bankkonten eröffnen.

Außerdem soll das angepasste Gesetz die Auskunftsrechte der Verbraucher stärken. Die SCHUFA soll auf Anfrage transparent darüber Auskunft geben, welche personenbezogenen Daten sie genutzt habe. Zudem soll sie verpflichtet werden, darzulegen, wie diese gewichtet worden seien und welche den Score am stärksten beeinflusst hätten.

Dies alles müsse in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ erfolgen. Auf diese Weise bringe die Bundesregierung „Licht in die Blackbox“, äußert Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

Erleichterungen der Datengewinnung für Forschungseinrichtungen

Im Dezember hatte der EuGH geurteilt, dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen zulässig sei. Vor allem sei es nicht statthaft, eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einzig auf die automatisierte Score-Bewertung von Auskunfteien wie der SCHUFA zu stützen.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung der entsprechenden Rechtsprechung Rechnung tragen. Gleichzeitig soll die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes die Nutzung von Daten für Forschungsvorhaben erleichtern.

Dies gilt für Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten. Auch bei länderübergreifenden Projekten müssen diese sich künftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden.



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