EU will kleine Banken zur Offenlegung der Managergehälter zwingen

Artikel 450 der EU-Eigenkapitalverordnung schreibt vor, dass Banken die Gehaltssumme für ihr Topmanagement veröffentlichen müssen. Einige kleine Banken und Sparkassen in Deutschland weigern sich, da damit Rückschlüsse auf die Vergütung für einzelne Topmanager möglich wären.
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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times15. Dezember 2015

Die EU-Bankenaufsicht Eba will auch kleine Banken dazu zwingen, die Gehaltssumme für ihr Topmanagement zu veröffentlichen.

In Deutschland weigern sich bislang noch zahlreiche kleine Sparkassen und Volksbanken, ihre Vorstandsbezüge offenzulegen. Für Sparkassen mit einer Bilanzsumme von weniger als 15 Milliarden Euro würden die EU-Transparenzvorschriften nicht gelten, erklärte der Sparkassenverband DSGV auf Anfrage.

Als ein Argument führen die Sparkassen den Datenschutz ins Feld. Bei sehr kleinen Instituten könne man aus der Gehaltssumme für den gesamten Vorstand Rückschlüsse ziehen auf die Vergütung für einzelne Topmanager.

"Alle Institute" müssten "unabhängig von ihrer Größe" die Gesamtvergütung ihres Topmanagements "offenlegen", heißt es laut "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) in einem Schreiben des Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsicht Eba, Andrea Enria, an das Europaparlament. Dies schreibe Artikel 450 der EU-Eigenkapitalverordnung (Capital Requirement Regulation CRR) zwingend vor.

Eba-Chef Enria sieht in einer Größe der Bank keinen Hinderungsgrund. Auch in solchen Fällen sei eine Veröffentlichung nötig, denn sie diene dem "legitimen Ziel einer gesunden Vergütungsstrategie", heißt es in dem Schreiben des Eba-Chefs.

Die in London ansässige Aufsichtsbehörde wolle noch vor Weihnachten neue Leitlinien zu den Transparenzvorschriften für die Vergütung des Managements vorlegen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Bankenkreise. (dts)



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