Fusionskontrolle: Union gegen Reform der Ministererlaubnis

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vergangene Woche Gabriels Sondergenehmigung für eine Fusion von Edeka und Tengelmann auf Eis gelegt.
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Sigmar GabrielFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. Juli 2016

Die Union lehnt eine größere Reform der Ministererlaubnis bei Unternehmensfusionen ab. Forderungen der Opposition, den Bundestag stärker in die Entscheidung einzubeziehen, seien nicht sinnvoll. „Das überzeugt mich gar nicht“, heißt es in einem Schreiben von Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU) an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), das der „Welt“ vorliegt.

Eine Forderung nach mehr Einfluss für den Bundestag sei zwar populär. „Wir sollten die Aufgabenbereiche von Regierung und Parlament aber sauber auseinander halten“, sagte Fuchs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vergangene Woche Gabriels Sondergenehmigung für eine Fusion von Edeka und Tengelmann auf Eis gelegt.

Das Gericht hatte Gabriel vorgeworfen, im Verfahren möglicherweise befangen gewesen zu sein. So habe er sich eng mit Edeka und Tengelmann abgestimmt, Edekas Mitbewerber für eine Übernahme von Tengelmann, Rewe, aber nicht ausreichend über die Gespräche informiert. Gabriel wies die Vorwürfe zurück. Er wolle aber prüfen, ob bei der laufenden Novelle des Wettbewerbsrechts auch das Ministererlaubnisverfahren überarbeitet werden müsse.

Gabriel brachte ins Spiel, das zu berücksichtigende Gemeinwohlinteresse genauer zu definieren. Damit hatte Gabriel seine Entscheidung begründet, was ebenfalls vom Gericht beanstandet wurde. Unionsfraktionsvize Fuchs befürchtet aber bei einer genaueren Ausformulierung des Gemeinwohlinteresse eine zu starke Schwächung des Wirtschaftsministers.

„Ich sehe jetzt schon den Kriterienkatalog vor mir – von Gleichstellungsfragen bis zum Klimaschutz. Mit Ordnungspolitik hat das dann gar nichts mehr zu tun“, sagte Fuchs. Justus Haucap, früherer Chef der Monopolkommission, begrüßte hingegen eine genauere Definition des Gemeinwohl-Begriffs.

Mitsprachrechte des Bundestages lehnte aber auch er ab: „Eine Mitbestimmung des Bundestages verbessert ganz sicher nicht die Qualität des Verfahrens, sondern macht es anfälliger für Lobbyismus.“ Außerdem schütze das Ventil der Ministererlaubnis die Unabhängigkeit des Kartellamts und solle daher nicht angetastet werden.

(dts Nachrichtenagentur)



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