Musterklage: Oberlandesgericht holt VW und Verbraucherzentrale nochmal an einen Tisch

Vergangene Woche hatten VW und vzbv ihre Vergleichsverhandlungen nach sechs Wochen für gescheitert erklärt. Nun soll es doch nochmal weitergehen.
Titelbild
Flaggen mit dem VW-Logo vor einem Werk des Autokonzerns.Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Epoch Times20. Februar 2020

Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verhandeln im Dieselskandal nun doch wieder über einen Vergleich für zur Musterklage angemeldete Kunden.

Beide Parteien hätten sich auf Anraten des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschlossen, die Gespräche wieder aufzunehmen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Verhandlungen führen werde OLG-Präsident Wolfgang Scheibel.

Vergangene Woche hatten VW und vzbv ihre Vergleichsverhandlungen nach sechs Wochen für gescheitert erklärt. VW warf den vzbv-Anwälten „unangemessene“ Forderungen in Millionenhöhe vor, vzbv-Chef Klaus Müller wies dies zurück und kritisierte seinerseits, der Autobauer sei nicht zu einem „für Verbraucher sicheren System der Abwicklung“ des Vergleichs bereit gewesen.

VW kündigte daher ein außergerichtliches Angebot für die zur Musterklage angemeldeten Kunden an. Insgesamt will der Konzern 830 Millionen Euro dafür ausgeben. Die in Frage kommenden Kunden sollen ab Ende März je nach Fahrzeug und dessen Alter zwischen 1350 und 6257 Euro bekommen.

VW begrüßte die Wiederaufnahme der Vergleichsverhandlungen unter Vermittlung von OLG-Präsident Scheibel am Donnerstag nach AFP-Informationen dennoch. Offiziell wollte sich der Konzern nicht äußern.

Der vzbv erklärte am Donnerstag, er habe die Einladung des OLG zum Gütegespräch angenommen. An seiner Forderung, ein Vergleich müsse „fair, transparent und überprüfbar abgewickelt werden“, habe sich nichts geändert.

Vzbv-Chef Müller hatte kritisiert, für den einzelnen Kunden lasse sich schwer nachvollziehen, ob VW in einem außergerichtlichen Vergleich die richtige Summe auszahle. Ziel der neuen Gespräche könnte sein, dass der Autobauer von den Verbraucherschützern überprüfte Zahlungen leistet.

Das OLG Braunschweig führt das Verfahren, in dem der vzbv mit einer Musterfeststellungsklage klären lassen will, dass der Autokonzern Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen hatte der vzbv angekündigt, er werde weiter vor Gericht für die Verbraucher kämpfen.

Im Klageregister des zuständigen Bundesamtes für Justiz gab es bis Beginn des Musterfeststellungsverfahrens rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen.

VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Deutschland waren mehr als zwei Millionen Kunden betroffen.

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zahlte Volkswagen weltweit bereits mehr als 30 Milliarden Euro an Strafen und Entschädigungen, vor allem in den USA. In Deutschland verweigerte der Konzern lange Schadenersatzzahlungen.

Das OLG betonte am Donnerstag, eine gerichtsnahe Mediation durch einen Güterichter beruhe auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit. Über den Inhalt werde grundsätzlich nichts an Dritte oder den im Prozess zuständigen Richter weitergegeben. (afp)



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