Umweltverbände prozessieren weiter gegen Tesla-Fabrik

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Standort von neuer Tesla-Fabrik in BrandenburgFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Juli 2021

Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga haben eine Anhörungsrüge gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eingereicht, das die vorläufigen Baugenehmigungen für den US-Autobauer Tesla für zulässig erklärt hatte. Das Magazin „Business Insider“ berichtet darüber. Darin bemängeln die Umweltverbände, dass das Gericht ihnen nicht ausreichend rechtliches Gehör verschafft habe und sie zu wenig Gelegenheit hatten, ihre Sichtweise und Argumente darzulegen, weshalb diese Genehmigungen nicht rechtens seien.

„Der Beschluss vom 14. Juli 2021, mit dem der Senat den Eilantrag der Antragsteller abgelehnt hat, verletzt das Recht der Antragsteller auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungs-erheblicher Weise“, heißt es wörtlich in der Rüge. Weiter führen die Anwälte der Verbände aus, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhalte, „dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss“. Das sei in unzureichendem Maße passiert.

Der Anwalt der Verbände argumentiert in der Rüge außerdem, dass die positive Genehmigungsprognose für die Tesla-Fabrik nicht aufrechtzuerhalten sei. Auf dieser Basis werden nämlich alle vorläufigen Baugenehmigungen für den US-Autobauer durch das zuständige Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU) erteilt.

Das Gericht sieht das anders und urteilte entsprechend. „Dass auch die unzutreffende Annahme einer positiven Genehmigungsprognose für den Umweltschutz durchaus relevant ist, lässt sich nicht mit der fehlenden rechtlichen Bindungswirkung der Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Genehmigungsentscheidung in Abrede stellen. Es ist nicht zu übersehen, dass solche Zulassungen die Entscheidung über die Genehmigung faktisch erheblich beeinflussen“, heißt es in dem Schriftsatz.

Die Umweltverbände hatten zuvor gegen die vorläufigen Genehmigungen für den US-Autobauer geklagt. Grund war ein Störfallgutachten, das vor explodierenden Gaswolken und dem Austritt von Reizgas in der Lackiererei der Autofabrik gewarnt hatte. Tesla sei auf diese Szenarien nicht gut genug vorbereitet, urteilten die Gutachter. Die Umweltverbände sind bereit, mit ihrer Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sagte NABU-Geschäftsführerin Christiane Schröder zu „Business Insider“. (dts)



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