Befehl von ganz oben: Millionenbeute mit der „Chef-Masche“
Selbstverständlich gilt „strikte Geheimhaltung“.
Dabei meldet sich jemand „von oberster Stelle“ bei einem Mitarbeiter etwa in der Buchhaltung und drängt zur Eile: Für wichtige Geschäfte müsse dringend Geld überwiesen werden. Je nach Unternehmen sind es neue Verträge, Patentrechte, Maschinen oder Immobilien, die gekauft werden sollen. Selbstverständlich gilt „strikte Geheimhaltung“.
Auf diese Weise verschwanden schon große Geldsummen auf ausländischen Konten. Die Täter sorgen dabei sorgfältig dafür, dass ihre Spur nicht verfolgt werden kann.
(dpa)Epoch TV
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