AfD-Abgeordnete am Linkspranger: Antifa veröffentlicht illegal Privatadressen

Die linksextreme Szene will offenbar ihren Druck gegen AfD-Bundestagsabgeordnete erhöhen: Zum Jahreswechsel veröffentlichte das Portal „Indymedia“ kurzzeitig eine Liste mit allen Privatadressen der MdB.
Titelbild
Antifa-Anhänger.Foto: Alexander Koerner/Symbolbild/Getty Images
Von 3. Januar 2024

Die Antifa hat Ende des Jahres 2023 über ihre Internetseite „Indymedia“ die Privatadressen aller AfD-Bundestagsabgeordneten illegal veröffentlicht. Die Liste dürfte in den einschlägigen Kreisen weite Verbreitung gefunden haben. Inzwischen aber seien die Adressen wieder depubliziert worden, so der freie Journalist Boris Reitschuster. Er hatte als Erster darüber berichtet.

Statt sich inhaltlich-argumentativ mit dem politischen Gegner auseinanderzusetzen, setzt der Appell auf Beleidigungen und kaum verhohlene Drohungen. Was Worte wie „Stress kriegen“ in der Welt der „Indymedia“-Autoren bedeuten, dürfte nach Jahrzehnten von linksextrem motivierten Gewalttaten gegen Andersdenkende klar sein: Die Palette der Antifa-Aktionen beginnt in der Regel bei der Sachbeschädigung von Autos oder Privatwohnungen – häufig in Form von Brandstiftungen oder eingeschlagenen Scheiben (Antifa-Jargon: „Entglasen“) – und reicht derzeit bis zu lebensgefährlichen Körperverletzungen.

Ähnliche Liste im Vorfeld der Landtagswahlen aufgetaucht

Einen ähnlichen Aufruf wie im vorliegenden Fall hatte es im August 2023 anlässlich der Landtagswahlen in Hessen und Bayern gegeben.

Nachdem die Antifa in Hessen ebenfalls eine entsprechende interaktive Wohnsitzkarte inklusive Adressen, Stammlokalen, Hobbys und Porträtfotos der AfD-Wahlkandidaten veröffentlicht und im Netz dazu aufgerufen hatte, dem politischen Gegner „auf militante Weise“ zu begegnen, war der 35-jährige AfD-Politiker Andreas Jurca in Augsburg zusammengeschlagen worden. Die beiden Schläger sollen ihr Opfer angeblich aufgrund der Antifa-Liste identifiziert haben.

Der saarländische Aktivist Gilbert Kallenborn glaubte allerdings nicht an den Tathergang, wie Jurca ihn geschildert hatte. Laut „t-online“ erstattete er Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat und Volksverhetzung.

Verfahren gegen Jurca eingestellt – Ermittlungen gegen Tatverdächtige dauern an

Nach Informationen von „t-online“ entkräftet ein zwischenzeitlich vorgelegtes rechtsmedizinisches Gutachten die Annahme, dass Jurca sich die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte, um im Wahlkampf zu punkten.

Zudem seien Anfang Oktober „zwei Tatverdächtige“ im Alter von 19 und 21 Jahren ermittelt worden. Deren Wohnungen seien bereits durchsucht worden. Beide Tatverdächtige besäßen die deutsche Staatsangehörigkeit, der ältere zudem die türkische, berichtete „t-online“.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde das Ermittlungsverfahren gegen Jurca eingestellt, weil „keine Anhaltspunkte für eine Straftat“ erkennbar seien. Kallenborn habe dagegen Beschwerde eingelegt. Nun müsse die Generalstaatsanwaltschaft München den Fall prüfen und entscheiden, wie es weitergeht.

Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Schläger würden unterdessen weiterlaufen: Als Nächstes stünden wohl Vernehmungen an. Man müsse „abwarten, ob sich der Tatverdacht erhärtet“, um das Verfahren „bis zur Anklage weiterführen zu können“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft im Gespräch mit der Epoch Times.

Nach Informationen des „Spiegel“ hatte „Linksunten.Indymedia“ bereits früher Adressen von AfD-Politikern geleakt. So wurden im Frühjahr 2016 die Adressen und Telefonnummern von mehr als 2.100 Teilnehmern des AfD-Programmparteitags in Stuttgart veröffentlicht. Dasselbe sei anlässlich des Bremer AfD-Mitgliederparteitags im Frühjahr 2015 geschehen. Damals wie heute bleibt unklar, wie die Daten in die Hände der AfD-Gegner gelangen konnten.

Linke auch für queere Szene aktiv

Kurz vor den Ereignissen von Augsburg Ende Juli 2023 war es in Stuttgart am Rand des „Christopher Street Day“ (CSD) zu Tumulten gekommen, nachdem „rund 50 teils vermummte Personen aus dem linksextremen Spektrum“ einen CSD-Mitorganisator körperlich attackiert hatten. Auch die Polizei hatte dabei etwas abbekommen.

Ein „linker Jugendblock aus der Antifa-Bewegung“ hatte zur Aktion erklärt, dass es den „unabhängige[n] Antifaschist:innen“ darum gegangen sei, „auf die Anti-Antifa Statements der CSD Orga Stuttgart aufmerksam zu machen und sich der Beteiligung der CDU entgegenzusetzen“. Es sei die Polizei gewesen, die „extrem gewalttätig“ auf die „legitime Kritik“ geantwortet hätte. Die Aktivisten seien „geschlagen, geschubst und stundenlang schikaniert“ worden.

Buschmanns Wohnsitz war Ziel einer Attacke

Unvergessen auch eine Straftat vom Mai 2023, bei der das Privathaus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Gelsenkirchen mehrfach beschädigt worden war. Die Aktion hatte ein Zeichen „für die militante Selbstverteidigung von trans und queeren Menschen“ setzen wollen, wie es in einem Bekennerschreiben auf „Indymedia“ hieß. Die Straftäter erklärten sich nicht mit dem Entwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“ zufrieden.

Ende Mai 2021 waren sogar Stromkabel auf der Baustelle des Elektroauto-Herstellers Tesla in Grünheide Ziel eines Brandanschlags gewesen. Tesla sei „weder grün, ökologisch noch sozial“, begründete damals eine gewisse „Vulkangruppe“ die Tat – abermals via „Indymedia“.

„linksunten.indymedia“ verboten – „Indymedia“ nicht

Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte nach Angaben des SWR bereits 2017 sowohl die Organisation „linksunten.indymedia“ als auch deren Website verboten. Es handele sich um die „einflussreichste Internetplattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland“.

Dennoch besteht das Archiv der Seite weiter: Der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sei es nicht gelungen, einen Anfang August 2023 beschlagnahmten Apple-Laptop eines Freiburger Aktivisten zu knacken. „Die Experten des Landeskriminalamtes Stuttgart gaben nun das vermeintliche Beweismittel unverrichteter Dinge an den Eigentümer zurück“, meldete der SWR Anfang Oktober 2023.

Der Verein „Indymedia“ darf übrigens weiter bestehen. Der Bundestag hatte im Februar 2021 einen Antrag der AfD-Fraktion vom 1. Juli 2020 abgelehnt, nachdem auch für „Indymedia“ ein Verbot ausgesprochen werden sollte (BT-Drucksache Nr. 19/20682, PDF). Die offene Plattform „de.indymedia.org“ ist weiter öffentlich einsehbar.

„Terroristische Strukturen im Linksextremismus“

Der Bundesverfassungsschutz hatte bereits im Frühjahr 2020 eine „neue Radikalisierung innerhalb der linksextremistischen Szene“ festgestellt. Man sprach von einer möglichen „Herausbildung terroristischer Strukturen im Linksextremismus“.

Die „Intensität der Gewalttaten“ habe sich erhöht und „scheinbare ‚rote Linien‘ würden überschritten“. Eines sei daher auch „nicht mehr völlig undenkbar“: der Schritt zur „gezielten Tötung eines politischen Gegners“.

Diese Grenze hätte beispielsweise die international agierende „Hammerbande“ um die Leipziger Studentin Lina E. um ein Haar überschritten. Bislang blieb es jedoch bei gefährlichen Körperverletzungen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte einen Teil der Gruppe am 31. Mai 2023 nach fast 100 Verhandlungstagen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Strafverteidiger lassen die Urteile aber überprüfen. Ein Teil der Bande ist noch immer untergetaucht.

Nach Angaben des MDR befindet sich Lina E. noch immer auf freiem Fuß: Mitte Oktober hatte einer ihrer Anwälte angegeben, dass das Urteil nebst Begründung des OLG Dresden bisher nicht übermittelt worden sei. Erst danach aber könne man Rechtsmittel zur Revision einlegen. Bis der Bundesgerichtshof den Fall rechtskräftig abschließen könne, würden „sicherlich noch ein paar Monate vergehen“.

Eingestellt wurde das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter, die den AfD-Co-Bundessprecher Tino Chrupalla vor einem Wahlkampfauftritt in Ingolstadt verletzt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte nach eigenen Angaben keine Täterhinweise. Chrupalla kündigte bereits eine Überprüfung der Entscheidung an.

Faeser, Haldenwang und Steinmeier im „Kampf gegen Rechts“

Erst im Oktober 2023 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022 betont, dass der Rechtsextremismus „unverändert die größte extremistische Gefahr für die demokratische Grundordnung“ sei. Fast unisono formulierte es auch Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU): Der Rechtsextremismus sei „die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und auch die Sicherheit“.

Wie „Reitschuster.de“ schreibt, hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) während der Gedenkveranstaltung zum 75-jährigen Jahrestag des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 2023 AfD-Wähler in die Nähe von angeklagten Straftätern gerückt. Viel anders lasse sich Steinmeiers Äußerung, nach der sich „kein mündiger Wähler […] auf mildernde Umstände herausreden“ könne, nicht interpretieren.

Die Epoch Times hat das Bundesinnenministerium und die AfD-Bundestagsfraktion jeweils um Stellungnahmen gebeten.



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