AfD-Adressliste geleakt – was das Innenministerium dazu sagt

Nach der Veröffentlichung der Privatadressen aller AfD-Bundestagsabgeordneten durch eine linksextreme Website hat das Bundesinnenministerium bestätigt, dass „auch die Mitglieder der AfD-Fraktion“ Anspruch auf Personenschutz hätten. Zuständig sei das BKA.
Titelbild
Das Symbolbild zeigt einen Polizisten in der Rigaer Straße in Berlin, einem deutschen Hotspot der autonomen Szene.Foto: GettyImages / Comp. EPT
Von 5. Januar 2024

Vor wenigen Tagen waren auf der linksextremen Internetseite „de.indymedia.org“ die Adressen sämtlicher AfD-Bundestagsabgeordneter kurzfristig veröffentlicht worden. Nun hat sich das Bundesinnenministerium (BMI) auf Anfrage der Epoch Times dazu geäußert.

„Aktivitäten, zu denen regelmäßig unter anderem auch das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten des politischen Gegners (‚Outing‘) zählt, sowie die daraus resultierenden Gefährdungen und Bedrohungen für die Sicherheit in Deutschland“ seien dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Langem bekannt, schrieb eine BMI-Sprecherin. „In diesem Zusammenhang bearbeitet das BfV die Internetplattform ‚de.indymedia‘ als gesichert linksextremistische Bestrebung.“

Angaben darüber, was die „Bearbeitung“ bislang aus strafrechtlicher Sicht zutage gefördert habe, machte die Sprecherin nicht. Sie verwies stattdessen auf das Prinzip des „Open-Posting“, nach dem die „Indymedia“-Seite funktioniere: Beiträge würden „anonym und ohne Registrierungszwang“ veröffentlicht und manchmal kurz danach wieder entfernt. „Vermutlich aus taktischen Motiven“, wie die Sprecherin ergänzte.

Personenschutz gilt auch für AfD-Abgeordnete

„Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, also auch die Mitglieder der AfD-Fraktion“ hätten Anspruch auf Personenschutz. Zuständig dafür sei gemäß Paragraf 6 des BKA-Gesetzes das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA kenne die „in Rede stehenden Veröffentlichungen“. Diese würden „in die Bewertung der Gefährdungslage mit einbezogen“.

Generell sei das „vom gewaltbereiten Linksextremismus ausgehende Gefährdungspotenzial […] nach wie vor als hoch zu bewerten“. In den vergangenen Jahren hätten sich Teile der „gewaltbereiten Szene […] auf einem hohen Niveau“ stetig radikalisiert. Das gelte insbesondere für den „‚antifaschistischen Kampf‘ gewaltbereiter Linksextremisten“, dem sich „organisierte Kleingruppen“ verschrieben hätten.

Radikalisierungsspirale droht

Solche Gruppen schotteten „sich vom Rest der Szene“ ab und begingen „konspirativ, arbeitsteilig und planvoll Straf- und Gewalttaten“. Die „Szeneschwerpunkte“ lägen hauptsächlich in Berlin, Hamburg und Leipzig.

Hinzukommt verstärkt seit dem Frühjahr 2023 das Abtauchen einiger gewaltbereiter Linksextremisten in den Untergrund, um sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen und weiterhin Straf- und Gewalttaten verüben zu können. Bei ungehindertem Fortgang könnte dieser Umstand zu einer Radikalisierungsspirale führen, die im schlimmsten Fall auch die Entwicklung hin zu terroristischen Strukturen als möglich erscheinen lässt.“

Kein Geld für die Antifa vom BMI

Die Sprecherin stritt ab, dass „Antifa-Gruppen“ Gelder aus dem Innenministerium erhalten würden. Das finde „nicht statt“, hieß es wörtlich.

Auf die Nachfrage der Epoch Times, wie dann etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast dazu gekommen sei, eine regelmäßigere Förderung als gewohnt zu fordern, blieb sie bis zum Redaktionsschluss die Antwort schuldig.

Künast hatte am 12. März 2020 im Bundestag gegen Kürzungen entsprechender Geldleistungen protestiert:

Ich bin es, ehrlich gesagt, leid, wie wir seit Jahrzehnten darum kämpfen, dass NGOs und Antifa-Gruppen, die sich engagieren, immer um ihr Geld ringen und von Jahr zu Jahr nur Arbeitsverträge abschließen können, meine Damen und Herren. Das reicht nicht! Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben. Wir sind es leid, dass zwischendurch einigen das Geld gestrichen wird. […] Dann wird’s wieder angeglichen. Dann reden Sie über ein Demokratiefördergesetz. Wir wollen dieses Gesetz endlich haben. Es gehört mit in den Teil ‚Bekämpfung des Rechtsextremismus‘.“

Der entsprechende Ausschnitt von Künasts Rede ist auf YouTube zu sehen. Die Epoch Times hatte die komplette Rede seinerzeit ebenfalls als Video veröffentlicht.

Das von Künast verlangte „Demokratiefördergesetz“ (DFördG) durchläuft übrigens inzwischen das Gesetzgebungsverfahren: Nach Angaben des Bundestages wurde der Entwurf (PDF-Datei) nach der ersten Beratung im Plenum am 16. März 2023 zur weiteren Klärung an die Ausschüsse überwiesen. Wo er noch immer liegt.

Bundesfamilienministerium zahlte für verschiedene Antifa-Gruppen

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte 2018 in seiner Ausarbeitung „Linksextremismus in Gestalt der sogenannten ‚Antifa’“ (PDF-Datei) festgestellt, dass offenbar verschiedene Antifa-Gruppen zumindest im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ durch das Bundesfamilienministerium gefördert worden waren.

Dies hatte der wissenschaftliche Dienst als Beleg dafür betrachtet, dass es im Antifa-Spektrum offenbar auch Gruppierungen gebe, die aus staatlicher Sicht nicht einem kriminellen Betätigungsfeld zugerechnet würden.

Faeser als Gastautorin der „Antifa“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war laut „Spiegel“ im Februar 2022 im Innenausschuss des Bundestages von Unionspolitikern kritisiert worden, weil sie in ihrer Funktion als Vorsitzende der hessischen SPD im Juli 2021 eigenhändig einen Gastbeitrag für das Magazin „Antifa“ geschrieben hatte. Darin ging es um eine Flut von Drohbriefen, die der „NSU 2.0“ unterzeichnet haben soll.

Das „Antifa“-Blatt wird von der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA) in Berlin herausgegeben. Nach Angaben der „Bild“ handelt es sich bei der VVN-BdA nach einer Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2018 um „die größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“.

Ihren eigenen Angaben zufolge hatte auch Faeser persönlich zweimal Drohpost vom „NSU 2.0“ erhalten. Nach Bekanntwerden ihres darauffolgenden Gastbeitrags in der „Antifa“ hatte sie nach Recherchen des „Spiegel“ eingeräumt, dass sie einen solchen Artikel in ihrer neuen Rolle als Innenministerin nicht mehr schreiben würde. Sie vertrete gleichwohl eine „klare Haltung gegen jede Form von Extremismus“.

Eine bereits früher an das BMI gerichtete Anfrage der Epoch Times, warum es kein eigenes Bundesprogramm gibt, dass dem „Kampf gegen Links“ im Sinne der Antifa und ihrer Nacheiferer dienen würde, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Ampel und Linke loben Faesers Einsatz

Unterstützung für Faesers Engagement als „Antifa“-Gastautorin war nach Angaben des „Spiegel“ damals aus den Reihen der FDP, der Grünen, der Linken und der SPD gekommen.

So habe ihr etwa der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle den Rücken gestärkt: Nach seiner „bisherigen Erfahrung“ stehe die Bundesinnenministerin „nicht in dem Verdacht, linksextreme Einstellungen zu vertreten“. Janine Wissler, die Bundesparteivorsitzende der Linken, habe sich ebenfalls positiv zu Faesers „Antifa“-Gastbeitrag geäußert und die VVN-BdA „eine wichtige Kraft im Kampf gegen Nazis und rechte Strukturen und gegen das Vergessen“ genannt.

Der Abgeordnete Sven Kindler (Grüne) habe die „Erwähnung des VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht in Bayern“ als das „eigentliche Problem, über das diskutiert werden sollte“, bezeichnet. Und auch SPD-Parteichef Lars Klingbeil habe Faeser dafür gelobt, den „Kampf gegen Rechts“ ernst zu nehmen.

Verfassungsschutzbericht 2022: Rechtsextremismus „größte Gefahr“

Der jüngste Verfassungsschutzbericht war im August 2023 vorgelegt worden. Bei der Präsentation der Daten für das Jahr 2022 sprach BMI-Chefin Faeser von einer vielfältigen Bedrohung der inneren Sicherheit Deutschlands, nämlich durch Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und durch ausländische Mächte. Während die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der Islamismus „große Gefahren“ für die innere Sicherheit bedeuteten, stelle der Rechtsextremismus „unverändert die größte extremistische Gefahr für die demokratische Grundordnung“ dar, betonte Faeser.

Was den „Bereich des Linksextremismus“ angehe, seien „die Hemmschwellen gesunken, politische Gegner, aber auch die Polizei mit großer Brutalität anzugreifen“, räumte Faeser ein (Video der Pressekonferenz auf Phoenix.de).

Insgesamt habe man 3.847 Fälle der Kategorie „Straftaten mit linksextremistisch motiviertem Hintergrund“ gezählt – ein Minus von 37,4 Prozent im Verglich zum Vorjahr. Darunter habe es 301 Fälle von Körperverletzung gegeben. Dem hätten 20.967 „Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund“ gegenübergestanden, darunter 1.016 rechtsextrem motivierte Gewalttaten.

Das geschätzte Potenzial an „Linksextremisten“ lag nach Auffassung der Verfassungsschützer im Jahr 2022 bei 36.500 Personen, ein Plus von 1.800 gegenüber dem Vorjahr. Als „gewaltorientiert“ galten 10.800 Personen, darunter 8.300 sogenannte „Autonome“. (2021: 10.300 / 8.000). „Entgegen dem allgemeinen Rückgang hat die direkte körperliche Gewalt gegen tatsächliche oder als solche ausgemachte Rechtsextremisten leicht zugenommen“, schreibt das BfV.

Das geschätzte „Rechtsextremismuspotenzial“ lag nach Auffassung der Verfassungsschützer 2022 bei 38.800 Personen, inklusive jener 10.200 des Rechtsextremismus verdächtigen Personen, die der „Alternative für Deutschland“ (AfD) angehören. Die Partei als Ganzes war im Februar 2022 erstmals als „Verdachtsfall“ eingestuft worden.

Innenministerin Faeser betonte, dass es in Deutschland „keinen Raum für Selbstjustiz“ gebe, denn „kein Ziel“ rechtfertige Gewalt. Man habe die gewaltbereite linksextremistische Szene „hart im Blick“ und werde „konsequent handeln“. Dabei setze sie auch auf „Präventionsarbeit“.

 



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