EU-Kommission verklagt Österreich wegen Kindergeldkürzungen für Ausländer

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EU-Flagge in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times14. Mai 2020

Die EU-Kommission hat Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Diskriminierung von EU-Ausländern bei Kindergeldzahlungen verklagt. Ein österreichisches Gesetz, das die Höhe der Zahlungen und die Gewährung von Steuererleichterungen für Familien vom Aufenthaltsland der Kinder abhängig mache, verstoße gegen EU-Vorgaben, erklärte die Behörde am Donnerstag. Sie sieht Österreichs Vorgehen im Widerspruch zu den europäischen Regeln über die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Koordinierung der Sozialsysteme.

Seit dem 1. Januar 2019 hängt die Höhe der österreichischen Familienleistungen für ausländische EU-Arbeitnehmer von den Lebenshaltungskosten in dem Land ab, in dem die Kinder der Arbeitnehmer wohnen. Betroffen sind auch Freibeträge und andere Steuervorteile für Familien. Besonders Familien aus östlichen EU-Ländern erhalten nun erheblich weniger Geld.

Die EU-Kommission hatte Anfang 2019 wegen der sogenannten Indexierung von Familienleistungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Wien eingeleitet. Sie argumentiert, es sei für die Gewährung einer Leistung nicht ausschlaggebend, ob die Lebenshaltungskosten in einem anderen Mitgliedstaat niedriger als in Österreich seien. Denn diese würden als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt.

Darüber hinaus wende Österreich den Indexierungsmechanismus nicht auf eigene Staatsbürger an, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder ebenfalls in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebten. Nach EU-Recht müsse „die Gleichbehandlung aller Personen ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit gewährleistet werden“.

Von EU-Regierungen wurden immer wieder Änderungen der geltenden Rechtslage gefordert. 2016 einigten sich die Mitgliedstaaten sogar auf Drängen Großbritanniens darauf, vom Aufenthaltsland der Kinder abhängige Kindergeld-Zahlungen zu erlauben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte darauf erklärt, sie könne sich „sehr gut vorstellen, dass wir das auch umsetzen in Deutschland“.

Doch dazu kam es nicht: Die Einigung gehörte zu den Zugeständnissen, die der damalige britische Premierminister David Cameron der EU vor dem Brexit-Referendum abrang, um bei den britischen Wählern für einen Verbleib in der Gemeinschaft zu werben. Aus Sicht der Kommission handelte es sich um eine „einmalige Einigung“, die durch die Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, nichtig geworden sei. (afp)



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