Angehende Beamte werden in Brandenburg künftig auf Verfassungstreue geprüft

Lehrer, Polizisten, Richter: Sie alle werden in Zukunft in Brandenburg auf Verfassungstreue überprüft. Ein neues Gesetz ermöglicht nun die Regelnachfrage beim Verfassungsschutz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times26. April 2024

Angehende Beamte sollen in Brandenburg künftig auf Verfassungstreue geprüft werden. Das sogenannte Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern wurde vom Brandenburger Landtag am Freitag mehrheitlich angenommen, wie das Parlament in Potsdam mitteilte.

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie“, erklärte Innenminister Michael Stübgen (CDU) anschließend. „In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden.“

Anforderungen nicht verschärft

Die Anforderungen für den Beruf des Beamten würden dadurch keineswegs verschärft, erklärte Stübgen. Bereits jetzt sähen die einschlägigen Gesetze vor, dass Beamtenbewerber die Gewähr für die Verfassungstreue erfüllen müssten. „Neu ist nur, dass jetzt die einstellenden Behörden in die Lage versetzt werden, durch die Regelanfrage beim Verfassungsschutz diese Voraussetzung effektiv zu überprüfen.“

Die Anfrage erfolgt nur für Bewerber, die für eine Einstellung bereits ausgewählt wurden, also erst, wenn die Verbeamtung auf Probe oder eine Berufung ins Lebenszeitverhältnis vorgesehen ist.

Kritik durch Polizeigewerkschaft

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg kritisierte das Gesetz. „Die neuen verschärften Regelungen des neuen Landesdisziplinargesetzes greifen nicht nur in Fällen von Extremismus, sondern auch für alle anderen möglichen Dienstvergehen“, erklärte die Gewerkschaft in Potsdam.

Dienstvorgesetzte könnten nunmehr selbst in das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten zu ihrem Land eingreifen, was vorher allein Gerichten vorbehalten gewesen sei. „Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass parteiische und voreingenommene Dienstvorgesetzte mit ihrer neuen Befugnis den Schutz unserer Beamtinnen und Beamten vor politischen Einflüssen aushöhlen.“ (afp)



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