Anklage wegen mutmaßlichen Auftragsmords der russischen Regierung an Berliner Georgier erhoben

Der Generalbundesanwalt sieht den Mord an einem Georgier in Berlin als Auftragstat der russischen Regierung. Staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation sollen dem Russen Vadim K. alias Vadim S. den Auftrag erteilt haben.
Titelbild
Beamte der Spurensicherung arbeiten im August 2019 am Tatort im Kleinen Tiergarten.Foto: Paul Zinken/dpa/dpa
Epoch Times18. Juni 2020

Der Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Vadim K. alias Vadim S. wegen Mordes (§ 211 StGB) zum Nachteil des georgischen Staatsangehörigen Tornike K.. Er sieht den Mord an dem Georgier in Berlin in seiner Anklageschrift als Auftragstat der russischen Regierung. Darüber hinaus wird ihm mit der Tat auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG) zur Last gelegt.

Staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation hätten dem russischen Staatsangehörigen Vadim K. alias Vadim S. den Auftrag erteilt, Tornike K. „zu liquidieren“, erklärte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe. Der Verdächtige habe den staatlichen Tötungsauftrag angenommen.

Das Opfer hielt sich seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf. Hintergrund des Tötungsauftrags war laut Generalstaatsanwaltschaft die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens. So hatte Tornike K. im zweiten Tschetschenienkrieg in den Jahren 2000 bis 2004 als Anführer einer tschetschenischen Miliz gegen die Russische Föderation gekämpft.

Anschließend hatte er im Jahr 2008 im Auftrag der georgischen Regierung eine Einheit von Freiwilligen zur Verteidigung Südossetiens zusammengestellt, die allerdings aufgrund der Friedensverhandlungen im georgisch-russischen Krieg nicht mehr zum Einsatz gekommen war. Zudem stuften russische Behörden Tornike K. als Terroristen ein und warfen ihm vor, Mitglied der terroristischen Vereinigung „Kaukasisches Emirat“ zu sein.

Angeschuldigter nahm den staatlichen Tötungsauftrag an

Der Angeschuldigte nahm den staatlichen Tötungsauftrag an. Entweder erhoffte er sich eine finanzielle Entlohnung oder er teilte das Motiv seiner Auftraggeber, einen politischen Gegner zu töten und hierdurch Vergeltung für die Beteiligung an früheren Konflikten mit Russland zu üben.

Zur Durchführung des erhaltenen Auftrags flog Vadim K. am 17. August 2019 zunächst von Moskau nach Paris und von dort am 20. August 2019 weiter nach Warschau. Am Morgen des 22. August 2019 verließ er sodann das von ihm bezogene Hotel in der polnischen Hauptstadt und begab sich auf nicht näher aufklärbarem Weg zur Ausführung der Tat nach Berlin, wo er frühestens am Mittag desselben Tages eintraf.

Für die Einreise in den Schengen-Raum nutzte Vadim K. einen auf die Alias-Personalien Vadim S. lautenden Reisepass, der erst am 18. Juli 2019 durch die Einwanderungsbehörde (UMVD) in Bryansk (Russische Föderation) ausgestellt worden war. Unter Vorlage dieses Reisepasses und Verwendung der Alias-Personalien hatte der Angeschuldigte kurz nach der Ausstellung des Ausweisdokuments bei dem Generalkonsulat der Französischen Republik in Moskau ein Visum für den Schengen-Raum beantragt und am 30. Juli 2019 erhalten.

Tatverdächtigter näherte sich Tornike K. auf einem Fahrrad

Den staatlichen Tötungsauftrag führte Vadim K. schließlich am Mittag des 23. August 2019 aus. In der Berliner Parkanlage „Kleiner Tiergarten“ näherte er sich Tornike K. auf einem Fahrrad von hinten. Als er das arg- und wehrlose Opfer erreicht hatte, feuerte er mit einer mitgeführten Pistole des Typs „Glock 26“, die mit einem Schalldämpfer versehen war, seitlich auf den Oberköper des Tornike K. Durch die Wirkung des eingedrungenen Projektils stürzte der Geschädigte zu Boden. Auch der Angeschuldigte kam mit dem Fahrrad zu Fall, trat aber unmittelbar darauf an den Getroffenen heran und feuerte zwei weitere Schüsse auf dessen Kopf ab. Tornike K. verstarb noch am Tatort an den Folgen der beiden Kopfschüsse.

Der Angeschuldigte wurde kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts vorläufig festgenommen. Er befindet sich seit dem 24. August 2019 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten und zuletzt aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2020. Die Bundesanwaltschaft hatte das ursprünglich bei der
Staatsanwaltschaft Berlin geführte Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil von Tornike K. am 4. Dezember 2019 an sich gezogen. (afp/er)



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