Rechnungshof kritisiert neuen Haushalt 2023: „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“

Noch laufen die Haushaltsdebatten. Doch der Bundesrechnungshof warnt bereits, dass der Nachtragshaushalt auch verfassungswidrig ist. Die Problempunkte: rückwirkend eine Notlage erklärt und nicht alle Sondervermögen berücksichtigt.
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Christian Lindner, Robert Habeck, Olaf Scholz.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. Dezember 2023

Der Bundesrechnungshof sieht einem Medienbericht zufolge trotz Nachbesserungen beim Bundeshaushalt 2023 weiterhin rechtliche Risiken. Der Etat bleibe auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines Nachtragshaushalts und der Feststellung einer Notlage „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“, heißt es in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss, die dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) vorliegt.

Den Prüfern zufolge soll die Bundesregierung bei der Berechnung der Neuverschuldung nicht alle Sondervermögen berücksichtigt haben. Zudem bemängelt der Bundesrechnungshof, dass die Ampelkoalition rückwirkend eine Notlage erklären will. Dies könnte „mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Nachträglich eine Notlage festgestellt?

Die Bundesregierung hatte dem Bundestag vorgeschlagen, nachträglich für das Jahr 2023 eine Notlage festzustellen – mit Verweis auf den „Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Energiepreisschock“, der „auch noch im Jahr 2023 deutlich spürbar“ gewesen sei.

Der Chefhaushälter der Union, Christian Haase (CDU), warnte die Bundesregierung im „Handelsblatt“ vor neuen rechtlichen Problemen. Die Ampelkoalition müsse diese ernst nehmen „und nicht wie in der Vergangenheit einfach drüber hinweggehen“, sagte er.

Grund für die Änderung am Etat 2023 ist ein Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten bestimmte Sondervermögen neben dem regulären Haushalt für unzulässig erklärt.

Deshalb müssen nun fast 45 Milliarden Euro zusätzliche Schulden in das Budget 2023 geschrieben werden. Dies erfordert in diesem Jahr erneut die Aussetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes. (afp)



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