CDU lehnt Entlassung von linker Verfassungsrichterin Borchardt ab

Verfassungsrichterin Barbara Borchardt bleibt trotz ihrer Mitgliedschaft in der linksextremistischen „Antikapitalistischen Linke“ im Amt. Dafür hat sich die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten am 12. Juni im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen.
Titelbild
Barbara Borchardt.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times16. Juni 2020

Die AfD hatte mit der Drucksache 7/5081 beantragt, dass Verfassungsrichterin Barbara Borchardt das Ansehen des Landesverfassungsgerichts „aufgrund ihres zweifelhaften Verhältnisses zu Verfassung und Grundgesetz und ihrer untragbaren Äußerungen zur deutschen Geschichte schweren Schaden zugefügt hat“ und daher entlassen werden solle.

Als Begründung führte die AfD an, dass schon vor der Wahl bekannt gewesen sei, dass Borchardt „aufgrund ihrer Einstellung zur Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns und zum Grundgesetz“ für dieses Amt nicht infrage komme. Weiter heißt es:

Außer einer lupenreinen SED-Karriere hat Frau Borchardt nichts vorzuweisen, was sie als Verfassungsrichterin in Frage kommen ließe.“

Sowohl Juristen- als auch Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft seien „fassungslos“ angesichts der Wahl und würden diese als „Schlag ins Gesicht aller Opfer“ werten.

Antrag durch Linke, SPD und CDU abgelehnt

Dass er die politische Auffassung Borchardts nicht teile, erklärte der SPD-Abgeordnete Jochen Schulte in der Landtagsdebatte. Eine unterschiedliche politische Auffassung sollte jedoch nicht Anlass sein, jemanden seines Amtes zu entheben. An den Fähigkeiten der Richterin habe er keinen Zweifel.

Landesverfassungsrichter würden nun einmal mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, führte CDU-Chef Torsten Renz an. Falls es nicht beabsichtigt sei, dass Regierungskoalitionen sämtliche Richterstellen mit einfacher Mehrheit besetzt würden, gehe es „deswegen immer um Paketlösungen“. Insoweit müssten auch die Kandidaten der Opposition berücksichtigt werden, damit die eigenen Kandidaten Zustimmung erhalten.

Der Antrag der AfD auf Borchardts Entlassung wurde mit Stimmen der Linken, SPD und CDU abgelehnt.

„Bei der SPD ist das keine Überraschung; die Partei koaliert in mehreren Ländern mit der Linkspartei, obwohl sieben Strömungen innerhalb der Partei inklusive der Jugendorganisation als extremistisch eingestuft werden“, kommentiert die „Welt“.

Bei der CDU hingegen herrsche traditionell ein sehr großes Vertrauen in die Urteilskraft des Geheimdienstes – „sobald der eine Organisation als ‚extremistisch‘ beurteilt, gehen Christdemokraten üblicherweise auf Abstand“. (sua)



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