Dem Staat drohen Mehrkosten von 7,8 Milliarden Euro für Ökostrom

Der staatliche Garantiepreis für Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen liegt so deutlich über dem Marktpreis, dass die kalkulierten Mittel auf dem EEG-Konto dafür nicht ausreichen. Der Mehrbedarf liegt bei 7,8 Milliarden Euro. Erst 2023 wurde die EEG-Umlage abgeschafft.
Windräder; Erneuerbare
Windräder im Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt).Foto: Textbüro Freital
Von 8. Februar 2024

Die Menge des von erneuerbaren Energieträgern in Deutschland erzeugten Stroms war im Vorjahr ansehnlich. Etwa die Hälfte der gesamten Stromerzeugung in Deutschland stammte aus Windkraft und Solaranlagen. Vor allem im Herbst war die produzierte Windstrommenge außerordentlich hoch. Das Problem hierbei ist – neben der fehlenden Stetigkeit – die Wirkung auf den Marktpreis. Dies bleibt auch nicht ohne Auswirkungen auf das Fördersystem nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

EEG sieht Preisgarantie für 20 Jahre ab Errichtung vor

Dieses sieht für Privatpersonen eine Vergütung vor, wenn sie Strom aus eigenen Solaranlagen in das Stromnetz einspeisen. Für größere Anlagen gilt hingegen ein System der Festpreisgarantie. Sie verkaufen den Strom, den sie produzieren, direkt an den Strombörsen. Der Bund garantiert für die Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage einen festen Abnahmepreis.

Ist der Marktpreis, zu dem der Strom verkauft wird, niedriger als der Garantiepreis, bezahlt der Staat die Differenz. Dies erfolgt über ein Konto, das im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingerichtet worden war.

Die Höhe der Einspeisevergütung oder der Marktprämie hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Größe der Anlage ab. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig die exakten Fördersätze. Die 20-Jahre-Regelung soll den Betreibern von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien eine finanzielle Sicherheit über einen gewissen Zeitraum hinweg bieten.

Preise für Ökostrom gehen in den Keller

Die große im Vorjahr produzierte Menge hatte jedoch zur Folge, dass das Überangebot den Preis an den Strombörsen senkte. Phasenweise fiel er auf null oder sogar in den negativen Bereich, wie der „Focus“ berichtete. Entsprechend wenig profitabel waren die Anlagen für deren Betreiber.

Wie viel Geld zur Erstattung der Differenz zwischen Garantie- und Marktpreis bereitliegt, bestimmen die Netzbetreiber jährlich im Voraus anhand der vorhandenen Termingeschäfte. Die Entwicklung der Futures lässt bis zu einem gewissen Grad Rückschlüsse auf die Entwicklung der Preise für Ökostrom allgemein zu.

Wie das „Handelsblatt“ schreibt, haben sich die Preise für Ökostrom derartig stark nach unten entwickelt, dass die ursprünglich kalkulierten 10,6 Milliarden Euro nicht ausreichen würden. Deshalb haben die Netzbetreiber zusätzliche 7,8 Milliarden Euro bei der Bundesregierung angefordert, um den Mehrbedarf abzudecken.

Da eine Auszahlung an die Betreiber über monatliche Abschlagszahlungen erfolgt, passten die Netzbetreiber diese schon frühzeitig an. So sollen mögliche Liquiditätsengpässe der Betreiber verhindert werden, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt gedroht hätten.

Weniger Fördermittel für künftige Windkraftanlagen

Wie die Bundesregierung den Mehrbedarf finanzieren will, ist noch unklar. Das EEG-Konto wird zum Teil aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgedeckt, dem jedoch seit dem Karlsruher Urteil vom November 2023 Kapazitäten fehlen. Die Entwicklung könnte zum frühzeitigen Aus für die Förderung neuer Windkraftanlagen führen. Ursprünglich ist dieses stufenweise bis 2038 geplant.

Sollte die Ampelkoalition keinen gangbaren Weg zum Umgang mit dem Mehrbedarf und künftigen ähnlichen Entwicklungen finden, könnte eine Debatte über die Wiedereinführung einer EEG-Umlage drohen. Diese hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Energiepreisbremse abgeschafft, um der Preisexplosion entgegenzuwirken.

Neuauflage der EEG-Umlage würde politischen Zündstoff bedeuten

Ein Fehlbetrag von 7,8 Milliarden Euro würde auf Haushalte umgerechnet Mehrkosten zwischen 32 Euro (Single) und 83 Euro (Familie) bedeuten. Inwieweit eine solche Maßnahme in der Ampel selbst konsensfähig und darüber hinaus politisch ratsam wäre, ist ungewiss. Die EU-Wahl und drei Landtagswahlen mit hohem Protestpotenzial im Osten sprechen eher gegen eine solche Maßnahme.

Perspektivisch muss die Bundesregierung jedoch eine Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit diesem Phänomen finden. Mit deutlichen Mehreinnahmen auf dem EEG-Konto ist kaum zu rechnen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert die Begrenzung der staatlichen Förderung auf eine bestimmte Menge. Dies würde, so die Hoffnung, die Betreiber dazu bewegen, kosteneffizientere Anlagen zu errichten. Im ungünstigeren Fall droht allerdings eine geringere Produktion – die ein zusätzliches Engpasspotenzial auf dem Strommarkt insgesamt bergen würde.



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