Epidemische Lage: Bundestag entscheidet alle drei Monate neu – AfD fordert sofortige Beendigung

Inzidenz, positive Corona-Tests, R-Wert, Intensivbetten. Nach Auffassung der AfD gibt es keinen Grund, länger an der epidemischen Lage nationaler Tragweite festzuhalten. Während die Fraktion die sofortige Beendigung fordert, legen die Regierungsparteien einen neuen Gesetzentwurf vor. Doch das neue Regelwerk stößt teils auf heftige Kritik.
Von 3. März 2021

Wenn es nach den Regierungsparteien geht, soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht wie beabsichtigt am 31. März enden. Stattdessen ist eine Regelung beabsichtigt, nach der der Bundestag im Abstand von drei Monaten immer wieder neu darüber entscheiden soll, ob die epidemische Lage nationaler Tragweite fortbestehen soll oder nicht.

Am 4. März wird im Bundestag über einen neuen Gesetzentwurf beraten, in dem auch die Impfziele konkretisiert werden. Gegenstand der einstündigen Beratung sind auch zwei Anträge der AfD. Sie fordert die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission und die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Nach dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf soll durch das Bundesgesundheitsministerium eine „externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beauftragt werden, und zwar durch die Leopoldina.

Das Ergebnis soll bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt und bis zum 31. März 2022 nebst Stellungnahme der Regierung dem Bundestag weitergeleitet werden. Warum eine derartige Bewertung nicht bereits vorliegt beziehungsweise spätestens zum 30. Juni 2021 vorgelegt werden kann, ist nicht ersichtlich.

AfD fordert Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite

Ihren Antrag, nachdem die epidemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben werden soll, begründete die AfD mit sinkenden Werten bezogen auf den  7-Tage-R-Wert, die 7-Tage-Inzidenz und die COVID-19-bedingte Intensivbettenauslastung. Eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit laut Gesetz lasse sich daraus nicht herleiten. Und auch die Anspielung auf eine gefährliche Mutation lässt die Fraktion nicht gelten.

Die bisher bekannten Mutationen in Großbritannien, Südafrika oder auch Nigeria verbreiten sich zwar teilweise schneller, sind aber nicht unbedingt tödlicher“, heißt es zur Begründung mit Verweis auf eine ZDF-Dokumentation.

Manche Mutationen hätten auch zur Folge, dass das Virus im Laufe der Zeit deutlich abgeschwächt werde, führt die AfD weiter aus. Viren seien „Überlebenskünstler“, welche die Entwicklung unserer Evolution merklich beeinflusst hätten und welche immer Teil unseres Lebens sein würden. Deshalb werde auch das Coronavirus SARS-CoV-2 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vollständig ausgeschaltet werden können.

Nach Ansicht der AfD bestehe die große Gefahr, dass die Corona-Maßnahmen in ihrem weiteren Fortbestehen mehr Opfer fordern würden, als das Virus selbst. Suizide aufgrund der Corona-Zwangsmaßnahmen oder gesundheitliche Folgeschäden wegen verschobener Behandlungen oder Operationen würden dabei nur einen kleinen Teil der Folgen der Maßnahmen abbilden.

Es sind vor allem Kinder, für die ihre vertraute Welt eine ganz andere geworden ist“, argumentiert die AfD.

Die Fraktion verweist auf die zunehmenden seelischen Erkrankungen und Symptome im Rahmen der Corona-Einschränkungen, die laut Kinderärzten vorliegen. Dazu zählen unter anderem Antriebslosigkeit, Reizbarkeit, Stress sowie Angst- bzw. Schlafstörungen und Depressionen. 68 Prozent der befragten Ärzte rechnen mit Corona-bedingten Traumata bei Heranwachsenden.

Erhebliche psychologische, soziale und wirtschaftliche Schäden hinterlassen die Corona-Zwangsmaßnahmen zudem bei zahlreichen Selbstständigen, Soloselbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, welche die massiven Einschränkungen und Lockdown-Maßnahmen nicht überleben werden, führt die AfD weiter zur Begründung an.

Das staatlich angeordnete Tätigkeitsverbot führe zum Aufbrauchen von Rücklagen und Ersparnissen. Im Gegenzug seien Corona-Hilfen nicht abrufbar oder würden zu spät ausgezahlt. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betragen die volkswirtschaftlichen Kosten für jede Woche Lockdown rund 3,5 Milliarden Euro, so die AfD weiter.

Der Entwurf von Worst Case‘- Szenarien für eine gewünschte Schockwirkung, das Feststellen von allgemeiner Unwissenheit über das Virus und seiner Varianten und die daraus entstehende Angst bis hin zur Panik können zwar auch eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, diese Art der Gefahr ist aber ausweislich der Gesetzesmaterialien nicht vom Infektionsschutzgesetz erfasst“,  fasst die AfD-Fraktion zusammen.

Expertenbefragung im Gesundheitsausschuss

In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden am 22. Februar verschiedene Organisationen und Einzelsachverständige zum Gesetzentwurf befragt. Bei dieser Gelegenheit übte der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg auch Kritik an dem Geheimpapier, das Innenminister Horst Seehofer in Auftrag gegeben hatte, um die Corona-Maßnahmen zu rechtfertigen. Er befürchtete, dass mögliche weitere Maßnahmen zur Infektionseindämmung erst im Bundestag diskutiert werden, nachdem darüber in den Medien berichtet wurde.

Die Rechtsexpertin und Professorin Dr. Anna Leisner-Egensperger wies darauf hin, dass der Bundestag „Herr der Feststellung der epidemischen Lage“ sei und auch bleibe. Alle drei Monate könne der Bundestag die epidemische Lage verlängern oder nicht. Insoweit würde der Bundestag nicht erst im Nachhinein informiert.

Zudem, so Leisner-Egensperger, könne politisch niemals verhindert werden, dass „auf welchen Wegen auch immer, irgendwelche Informationen an die Presse gelangen“. Natürlich müsse das von Spangenberg beschriebene „Vorkommnis“ bezüglich des Seehofer-Geheimpapiers aufgearbeitet werden. Gleichzeitig wies die Expertin darauf hin, dass kritische Stimmen in der Öffentlichkeit Einfluss hätten. Das habe man am Beispiel des Impfstoffs von AstraZeneca gesehen.

Eine kritische Äußerung einiger Wissenschaftler habe dazu geführt, „dass die Impfbegeisterung der Bevölkerung zurückgegangen ist“. Sogar Personen, die schon Impftermine erhalten hätten, seien „verunsichert“ und wüssten nicht, ob sie tatsächlich diesen „durchaus, nach allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnissen guten Impfstoff“ nehmen sollten.

Vor diesem Hintergrund sei nach Einschätzung der Rechtsexpertin politisch ein grundsätzliches Bedürfnis anzuerkennen, „die Bevölkerung nicht durch allzu viele wissenschaftliche Meinungen von verschiedenen Seiten zu verunsichern“. Gleichzeitig erachte sie es für sinnvoll, baldmöglichst einen sogenannten Corona-Rat einzurichten, um die Frage der Evaluierung zu thematisieren.

Regelwerk der Inzidenzen: Problematik Paragraf 28a

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner wollte wissen, ob man weitere Kriterien als die in dem Paragrafen 28a geregelten Inzidenzzahlen benennen müsse, auch im Hinblick darauf, dass keine abschließenden Erkenntnisse über die Mutationen vorlägen.

Der Paragrafen 28a Absatz 3 ist sehr ungewöhnlich formuliert“, antwortete der Rechtsexperte Professor Dr. Thorsten Kingreen.

Das Gefahrenabwehrrecht sei eben keine richtige Norm, in der steht, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber in Rechte eingreifen dürfe. Darin sei geregelt, unter welchen Voraussetzungen er handeln müsse. Die derzeitige Regelung lasse „im Prinzip im Moment praktisch alles zu. Er lässt letztlich sogar ein Verfahren zu, bis wir beim Inzidenzwert Null sind“, erklärte Kingreen.

Ein geregelter Stufenplan, der in beide Richtungen wirke, sei auch im Hinblick auf die Mutationen sinnvoll. Mit einem derartigen Stufenplan könne schneller gehandelt werden, auch ohne Einberufung der Ministerpräsidentenkonferenz. Gleichzeitig müssten den Landesregierungen hinreichende Entscheidungsspielräume überlassen werden.

Im Übrigen stimmte er mit Leisner-Egensperger überein, „dass wir sicherlich auch mit anderen Zahlen als nur den 7-Tage-Inzidenzen arbeiten müssen und uns auch entscheiden müssen, ob wir die öffentliche Gesundheit oder die individuelle Gesundheit schützen.“

Rechtsexperte kritisiert fehlende Parlamentsbeteiligung

Der Rechtsexperte Professor Dr. Hinnerk Wißmann kritisierte den Gesetzentwurf mit einer Anmerkung vorweg:

Das Vorgehen der Regierungsfraktionen in letzter Minute den eigenen Gesetzentwurf mit 17 Änderungsanträgen, die ausführlicher sind als das eigentliche Änderungsgesetz, zu überziehen, ist natürlich nicht geeignet, den Respekt vor dem Parlament und seiner Arbeitsweise zu erhöhen.“

Man merke das auch in der stattfindenden Anhörung im Gesundheitsausschuss. Wesentliche Fragen der Änderungsanträge blieben „sozusagen unter dem Radar, weil sie erst am Freitagabend in die Debatte eingespeist worden sind.“ Wenn man sich dann der Sache zuwendet, wird man sagen müssen, „das Parlament wird durch die vorgelegten Entwürfe in praktische Entscheidungen im Grunde in wesentlichen Fragen nicht einbezogen“, so der Rechtsexperte weiter.

Das Parlament könne alle drei Monate in Zukunft sein „Go“ erklären. „Danach entfalten die Regelungen des Gesetzes nach unserer praktischen Erfahrung der letzten Monate im Grunde keine Steuerungswirkung“, schildert Wißmann. Durch die Änderungsanträge werde nun zusätzlich auch noch die föderale Kontrolle des Regierungshandelns weiter abgebaut, indem Zustimmungserfordernisse des Bundesrates entfallen und bundeseinheitliche Regelungen an die Stelle von Länderrechten treten, so etwa bei der Einreise-Quarantäne.

Verfassungsrechtlich würde man wohl sagen, der Rechtsstaat lebt von horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung, um Eingriffe in die Grundrechte im Maß zu halten und das Infektionsschutzrecht tendiert dazu, sich dieser Fessel ziemlich wortreich zu entledigen“, so das Fazit des Experten.

Nach Einschätzung von Professor Dr. Gerárd Krause vom Helmholtz-Institut liegt „aktuell weiterhin ganz eindeutig eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor und es ist aus meiner Sicht auch nicht davon auszugehen, dass diese Lage vor Ende dieses Jahres, also 2021, verlässlich als überwunden eingestuft werden kann.“ Allerdings könne sich die Situation dennoch so weit entspannen, dass nur wenige Teile der im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen überhaupt notwendig seien.

Evaluierung durch Leopoldina?

Bezüglich der Evaluierung, die laut Gesetzentwurf nun der Leopoldina überlassen werden soll, empfiehlt die Rechtsexpertin und Professorin Dr. Anna Leisner-Egensperger dringend, den vorgesehenen Zeitplan dahingehend zu überarbeiten, dass alle drei Monate Zwischenberichte vorgelegt werden. Sie wies darauf hin, dass alle Abgeordneten, sämtliche Behörden und Gerichte, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertise benötigen.

Ob für die laufende Unterrichtung die Leopoldina das richtige Gremium sei, müsse überprüft werden, so die Rechtsexpertin.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat die Politik bereits in der Vergangenheit während der Corona-Krise beraten. Ob auch kritische Stimmen in die Bewertung einfließen, erscheint fraglich. Insoweit befürwortet die AfD eine interdisziplinäre und unabhängig arbeitende und dauerhaft eingerichtete Epidemiekommission (STEPKO). Auch dieser Antrag wird in der Bundestagssitzung beraten.

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