Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen – FDP signalisiert Zustimmung

Wer nicht mitziehe und sich allen Angeboten verweigere, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen, sagt der Bundesarbeitsminister. Die FDP und Union begrüßen die Pläne.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist mit der Einführung des Bürgergeldes zufrieden.
Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt.Foto: Britta Pedersen/dpa
Epoch Times28. Dezember 2023

Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung über die Pläne. Im Kabinett sind sie noch nicht endgültig abgestimmt.

„Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt“, sagte Heil der Zeitung. Er betonte, dass die „überwältigende Mehrheit“ der Leistungsbezieher konstruktiv mitarbeite. Der Staat sei darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. „Klar ist aber auch: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, so der Minister. „Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen.“

Verfassungsgericht erlaubt Verschärfung

Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.

Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen. Diese Grenze ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig erklärt hatte.

Die 100-Prozent-Sanktion für Totalverweigerer hält das Arbeitsministerium dem Bericht zufolge trotzdem für verfassungskonform. Nach Informationen der Zeitung argumentiert das Ministerium regierungsintern mit einer Sonderregelung, wonach eine vollständige Streichung zulässig sei, wenn sich ein Leistungsempfänger willentlich und ohne wichtigen Grund weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer zumutbaren Arbeit anzunehmen. Diese Regelung werde jetzt genutzt.

Auch FDP signalisiert Zustimmung

Aus den Reihen der FDP wird der Vorschlag des Arbeitsministers begrüßt. „Der Vorstoß des Arbeitsministers geht in die richtige Richtung: Es ist der Solidargemeinschaft der Steuerzahler nicht zuzumuten, dass sich andere auf ihre Kosten ausruhen“, sagte der FDP-Sozialpolitiker Carl-Julius dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe): Für die Akzeptanz des Sozialstaats müsse sich Arbeit und Leistung lohnen. „Der Abstand zwischen Löhnen und Bürgergeld muss spürbar sein und die richtigen Anreize setzen.“

Auch die Union begrüßte Heils Pläne. „Wer sich aus Bequemlichkeit jedem Job-Angebot verweigert, darf nicht darauf zählen, dass ihn die Solidargemeinschaft dabei auch noch finanziell unterstützt“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Solidarität ist eben keine Einbahnstraße.“

Der CDU-Sozialpolitiker Stefan Nacke sagte dem „Tagesspiegel“: „Die Solidarleistung des Bürgergeldes darf keine Einbahnstraße sein.“ Sofern es nicht möglich sei, dass man selbst für sich sorge, erwarte die Gesellschaft zurecht Mitwirkung bei Vermittlungs- und Weiterbildungsangeboten. Angesichts der Debatte, ob sich Arbeit noch lohne, schwenke „die Ampel viel zu spät um“, sagte Nacke. „Im Empfinden der Bürger waren klare Sanktionen immer schon selbstverständliche Voraussetzungen für den Zusammenhang von Fördern und Fordern.“ (dpa/afp/dts/dl)



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