Innenausschuss billigt mit Stimmen der Koalition umstrittene Wahlrechtsreform

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Immer noch zu viele Plätze für die Abgeordneten? Umstrittene Wahlrechtsreform gebilligt und sieht die Reduzierung vor.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP über Getty Images
Epoch Times7. Oktober 2020

Dem Beschluss der umstrittenen Wahlrechtsreform steht nichts mehr im Wege. Der Innenausschuss billigte die Vorlage großen Koalition am Mittwoch (7. Oktober), wie die Bundestagspressestelle mitteilte. Damit kann die Schlussabstimmung im Plenum wie geplant am Donnerstag erfolgen. Für den Entwurf stimmten am Mittwoch im Ausschuss die Vertreter von Union und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen.

Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, für die Bundestagswahl 2021 die Zahl der Wahlkreise noch nicht zu reduzieren. Eine Begrenzung der Überhangmandate soll aber durch Veränderungen bei der Verteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Bundesländer erreicht werden. Zudem sollen drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Größere Reformschritte sollen bis zur Wahl 2025 folgen.

Koalition ließ sich von Kritik nicht beeindrucken

In einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss hatten am Montag mehrere Sachverständige Kritik geäußert. Unausgeglichene Überhangmandate seien verfassungswidrig, befand der Politikwissenschaftler Joachim Behnke. Auch der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau erklärte, der Entwurf sei „verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft“.

Die Koalition ließ sich davon nicht beeindrucken. Union und SPD würden den Weg so weiter gehen „wie vereinbart“, sagte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) am Dienstag. Er sei „sehr froh, dass wir überhaupt einen Kompromiss hingekriegt haben“.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich räumte ein, er sei von der Einschätzung der Experten „nicht überrascht“ gewesen. Seine Fraktion sei nicht „mit Euphorie“ an den nun vorliegenden Gesetzentwurf gegangen.

Neben dem Koalitionskonzept stimmt der Bundestag am Donnerstag auch über zwei Vorlagen der Opposition ab. FDP, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, der insbesondere vorsieht, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 zu verringern.

Die AfD-Fraktion will die Zahl der Wahlkreise nicht verändern. Die Direktmandate sollen aber anders vergeben werden als bisher, so dass keine Überhangmandate mehr entstehen. Ein Wahlkreisgewinner käme damit nicht mehr automatisch in den Bundestag. Über die Vorlagen der Koalition und der AfD wird am Donnerstag namentlich abgestimmt. (afp)



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