Migrationskrise: Ministerin klagt über unkooperative Herkunftsländer

Die von Bundeskanzler Scholz verkündete Migrationswende führt nur zu wenigen zusätzlichen Abschiebungen. Sachsen-Anhalts Innenministerin Zieschang spricht von unkooperativen Herkunftsstaaten und ineffizienten Bundesbehörden.
Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt.
Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt. Symbolbild.Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Von 14. Februar 2024

Im Herbst des Vorjahres hatte Bundeskanzler Olaf Scholz eine Migrationswende verkündet, im Januar dieses Jahres machte der Bundestag den Weg frei für erleichterte Abschiebungen. Angesichts steigender Besorgnis in der Bevölkerung über die deutlich gestiegene Anzahl an Asylbewerbern wollte die Ampel auf diese Weise Handlungsfähigkeit demonstrieren.

Skeptiker hingegen warnten, dass die Umsetzung der Ankündigung, mehr und schnellere Abschiebungen von Ausreisepflichtigen durchzuführen, kein Selbstläufer sein würde. Die damalige Linksfraktion im Bundestag wies darauf hin, dass von etwa 136.000 abgelehnten Asylsuchenden nicht weniger als 87,5 Prozent über eine Duldung verfügten. Zudem hänge viel von Dritten ab – insbesondere von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer.

Abschiebung in viele westafrikanische Länder scheitert an Obstruktion

Wie ein jüngst erschienenes Interview der Magdeburger „Volksstimme“ mit Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang illustriert, scheinen die kritischen Anmerkungen nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein. Die CDU-Politikerin wirft vor allem diplomatischen Vertretungen westafrikanischer Staaten eine ausgeprägte Neigung zur Blockade vor.

Zieschang spricht mit Blick auf Sachsen-Anhalt davon, dass sich der Anteil dieser „unkooperativen Herkunftsländer“ auf „rund zwei Drittel“ belaufe. Probleme gebe es etwa bei Staaten wie Benin, Burkina Faso, Mali, Niger, Kamerun oder Guinea-Bissau. Dort blieben offizielle Schreiben unbeantwortet – „und auch am Telefon wird aufgelegt“.

Die meisten Abschiebungen, so Zieschang, scheitern demnach „an der fehlenden Mitwirkung der Betroffenen oder des Herkunftslandes“.

Die Grafik zeigt die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland der vergangenen Jahre. Die Zahl für das Jahr 2023 bezieht sich nur auf das erste Halbjahr.

Die Grafik zeigt die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland der vergangenen Jahre. Die Zahl für das Jahr 2023 bezieht sich nur auf das erste Halbjahr. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Bund nicht in der Lage, für bestimmte Länder Passersatzpapiere zu organisieren

Gegenüber „Bild“ betonte die Ministerin, Sachsen-Anhalt habe 2023 im eigenen Verantwortungsbereich um 54 Prozent mehr Ausreisepflichtige abgeschoben. Bundesweit sei es lediglich ein Plus von 27 Prozent gewesen.

Allerdings sei auch der Bund dafür mitverantwortlich, dass es nicht noch mehr aufenthaltsbeendende Maßnahmen geben konnte. Dieser sei für die Beschaffung von Passersatzpapieren für Ausreisepflichtige zuständig. Für die Länder Benin, Burkina Faso, Guinea-Bissau und Mali hätten die zuständigen Stellen jedoch im gesamten Vorjahr kein einziges Dokument dieser Art beschaffen können.

Ein weiteres gravierendes Problem sei, dass Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien derzeit grundsätzlich nicht möglich seien. Dabei handelt es sich um zwei der Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden. Zieschang weist darauf hin, dass Länder wie Estland zumindest Gefährder und Straftäter dorthin transferierten. Es sei, was dies anbelange, „Aufgabe des Bundes, Wege und Möglichkeiten zu schaffen“, so die Ministerin zu „Bild“.

Sachsen-Anhalt rechnet mit 17 zusätzlichen Abschiebungen durch Gesetzesverschärfung

Solange dies nicht möglich sei, werde sich nach Angaben des Bundes selbst die Zahl der zusätzlichen Abschiebungen infolge des Rückführungsverbesserungsgesetzes in der Größenordnung von etwa 600 im Jahr bewegen. In Sachsen-Anhalt rechnet man mit zusätzlichen 17.

Das wären noch deutlich weniger als jene 19.464 abgelehnten Asylbewerber, die mit Stand Oktober 2023 über keine Duldung verfügten und damit ausreisepflichtig wären.



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