Bundestag: Milliarden-Spritze für die Kliniken und eine Prämie für die Pflegekräfte

Ein umfangreiches Gesetzespaket, mit dem die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen, steht am Freitag (18. September) im Bundestag zur Abstimmung. Dazu gehört auch die Sonderprämie für die Pflegekräfte in den Kliniken.
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Der Deutsche Bundestag.Foto: Soeder/dpa/dpa
Epoch Times17. September 2020

Der Bundestag will am Freitag (ab 09.00 Uhr) eine Milliarden-Finanzspritze für die deutschen Kliniken sowie eine Prämie für die dortigen Pflegekräfte beschließen.

Neben den Pflegekräften in den Altenheimen sollen auch die Beschäftigten in den Kliniken eine Prämie für die besonderen Belastungen in der Corona-Pandemie bekommen. Sie soll ebenfalls bei bis zu 1000 Euro liegen – wobei die Länder genauso wie bei den Altenpflegern aufgefordert sind, die Zahlung um 500 Euro aufzustocken. Die 1000-Euro-Prämie soll weitgehend aus Mitteln der Beitragszahler aufgebracht werden, das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden. Auch die Private Krankenversicherung soll sich beteiligen.

Wer in den Genuss der Prämie kommt und wie viel je nach pandemiebedingter Belastung im Einzelfall gezahlt wird, entscheiden die Krankenhausträger in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen. In begründeten Ausnahmefällen sollen die Prämie auch andere Beschäftigte – etwa aus den Notaufnahmestellen – bekommen.

Die Mittel aus dem 100-Millionen-Euro-Topf werden den Krankenhäusern zugewiesen, die bis zum 30. September eine bestimmte Mindestzahl von Corona-Fällen vorweisen. Damit ist der Grad der Betroffenheit eines Krankenhauses durch die Pandemie ausschlaggebend. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Vorhaben als „Minimallösung“ kritisiert. Nur bis zu 100.000 der insgesamt 440.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern würden davon profitieren.

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Geld für modernere Krankenhäuser

Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juni auf das Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Dafür werden den Kliniken im Rahmen des jetzigen Gesetzes drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Krankenhauszukunftsfonds sollen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert werden. Darüber hinaus sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser ermöglicht werden.

Finanzielle Belastungen der Corona-Krise

Da die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie regional recht unterschiedlich ausfallen, sollen die Krankenhäuser mit den Kassen vor Ort über den Ausgleich von Erlösrückgängen verhandeln können. Dafür schafft das Gesetz die Voraussetzungen.

Corona-Sonderregelungen in der Pflege

Mit dem Gesetz werden zudem zahlreiche Corona-bedingte Sonderregelungen in der Pflege, die bislang bis 30. September befristet sind, bis Ende Dezember verlängert. Dazu gehört die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, Kosten etwa für Schutzausrüstungen ausgeglichen zu bekommen – und die pandemiebedingte Verlängerung des Pflegeunterstützungsgelds von zehn auf 20 Arbeitstage.

Diese Leistung kann kurzfristig beantragt werden, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und die Versorgung organisiert werden muss. (afp/sua)



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