Verwaltungsgericht bestätigt ausgeweitete Frankfurter Sperrstunde – Stadt beschließt weitere Maßnahmen

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat die seit Freitag geltende Sperrstundenregel für Gaststätten in der Mainmetropole bestätigt. Die Richter wiesen mit der Entscheidung drei Eilanträge von Bar- und Diskothekenbetreibern ab.
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Frankfurt Innenstadt.Foto: THOMAS KIENZLE/AFP über Getty Images
Epoch Times15. Oktober 2020

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat die seit Freitag geltende Sperrstundenregel für Gaststätten in der Mainmetropole bestätigt. Da die Stadt im Zuge zunehmender Infektionen mit dem Coronavirus die Eskalationsstufe vier erreicht habe, gebe es ein „öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitregelung“, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Die Richter wiesen mit der Entscheidung drei Eilanträge von Bar- und Diskothekenbetreibern ab.

Die Maßnahme sei verhältnismäßig, urteilte die Kammer. Die Antragsteller hatten argumentiert, dass die Verlängerung der Sperrstunde nicht auf einer belastbaren Grundlage beruhe. Die Verlängerung bewirke vielmehr, dass Sozialkontakte in private Räume ohne Hygienekonzepte verdrängt würden. Die Antragsteller führten wissenschaftliche Studien an, laut denen die Eventgastronomie mit vorhandenen Hygienekonzepten kein relevanter Faktor in der Pandemieentwicklung sei.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Mit der Begründung werde die Relevanz steigender Infektionszahlen verkannt, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Seit Freitag gilt in Frankfurt eine Sperrstunde von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Ursprünglich hatte die Stadt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr verfügt. Dies wurde jedoch am vergangenen Donnerstag geändert. Vor der Corona-Pandemie dauerte die allgemeine Sperrstunde in der Stadt lediglich von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Verwaltungsstab beschließt weitere Maßnahmen

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 70,9 COVID-19-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Stand 14. Oktober) liegt Frankfurt weiter deutlich über der kritischen Schwelle von 50. Es gilt weiterhin die Warnstufe Rot des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes Hessen.

Vor diesem Hintergrund hat der Corona-Verwaltungsstab am Donnerstag, 15. Oktober, die Fortschreibung des seit vergangenen Freitag geltenden Maßnahmenpakets bis zum 31. Oktober beschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Frankfurt hervor. Hierzu zählen insbesondere das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen, ebenso die Sperrstunde für gastronomische Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr.

Dies entspreche der Linie, auf die die Bundeskanzlerin sich am Mittwoch, 14. Otkober, mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verständigt hat, heißt es.

Bei der erweiterten Maskenpflicht gilt künftig: Im gesamten Innenstadt-Bereich (Anlagenring plus Mainufer Sachsenhausen) ist ab Montag, 19. Oktober, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bislang musste die Mund-Nase-Bedeckung in Einkaufsstraßen und -passagen getragen werden – eine Regelung, die teils zu Verständnisproblemen hinsichtlich der genauen Grenzziehung geführt hat.

„Noch haben wir es in der Hand!“

Darüber hinaus hat der Verwaltungsstab weitere Maßnahmen beschlossen, die ab Montag, 19. Oktober, bis zunächst 31. Oktober gelten.

1. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird um ein generelles Alkoholverkaufsverbot für den gleichen Zeitraum ergänzt.

2. An den weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht, insofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Beim Schulsport werden weitergehende Einschränkungen geprüft. Nach Möglichkeit soll der Sportunterricht nur kontaktlos und im Freien erfolgen.

3. Profi-Sportveranstaltungen finden ab jetzt ohne Zuschauer statt.

4. Für öffentliche Veranstaltung gilt eine Höchstgrenze von 100 Teilnehmern. Ausnahmen bedürfen weiterhin eines mit dem Gesundheitsamt angestimmten Hygienekonzepts.

5. Im öffentlichen Raum wird eine Kontaktbeschränkung auf zehn Personen eingeführt. Analog gilt für private Feiern eine Höchstzahl von zehn Personen. Findet die Feier im privaten Bereich statt, dürfen diese aus höchstens zwei Hausständen stammen.

6. Bei allen religiösen Feiern gilt künftig eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

7. Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, im Kontakt untereinander und mit anderen Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Im Kontakt mit Kindern gilt dies lediglich, wenn es pädagogisch vertretbar ist.

Oberbürgermeister Peter Feldmann: „So viel Vorsicht wie nötig, so viel Freiheit wie möglich – dieser Linie bleiben wir treu. Das Maßnahmenpaket wird nicht allen gefallen. Aber wir dürfen uns die Zahlen nicht schönreden. Das Virus ist zurück, mit voller Wucht! Die neuen Maßnahmen sind ausgewogen, orientieren sich an der Linie anderer Städte, des Landes und des Bundes.“

Gesundheits- und Personaldezernent Stefan Majer: „Für Spielchen ist keine Zeit mehr. Wir müssen jetzt bei den Infektionszahlen eine Trendwende schaffen. Sonst ist ein Lockdown nicht mehr zu verhindern. Die gute Nachricht: Noch haben wir es in der Hand!“ (afp/nmc)



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