So geht die Bundesregierung gegen Linksextremismus vor

Die Bundesregierung engagiert sich nicht nur im „Kampf gegen Rechts“, sondern auch gegen linken Extremismus. Epoch Times hat sich auf die Suche nach den wichtigsten Programmen gemacht.
Titelbild
Das Archivbild zeigt eine linksextreme Demonstration am 1. Mai 2017 in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 16. Januar 2024

Obwohl es in Deutschland immer wieder zu schweren Ausschreitungen, Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen durch Linksextreme kommt, ist der „Kampf gegen Links“ medial so gut wie kein Thema – ganz im Gegensatz zum allgegenwärtigen „Kampf gegen Rechts“.

Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) stellte auf Anfrage der Epoch Times dennoch klar: „Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Prävention und der Bekämpfung des Linksextremismus etabliert“. Angesiedelt seien diese beim BMI untergeordneten Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Teilnehmerzahl beim Aussteigerprogramm geheim

Das BfV unterhalte insbesondere ein „Aussteigerprogramm Linksextremismus“ (PDF-Datei). Es sei 2011 eingerichtet worden, um ausstiegswillige Personen zu unterstützen, die „sich dazu entschieden haben, sich aus dem Einflussbereich ihres linksextremistischen, insbesondere gewaltbereiten Umfelds zu lösen, den Ausstieg jedoch aus eigener Kraft nicht schaffen“. Das Programm diene zugleich als „eine Beratungsstelle für Familienangehörige, Freundinnen und Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen von Angehörigen der linksextremistischen Szene“.

Wie viele Ausstiegswillige das Programm in den vergangenen 13 Jahren bereits – womöglich erfolgreich – in Anspruch genommen hatten, wollte das BfV nicht sagen:

Eine konkrete Nennung der Fallzahlen könnte angesichts der Höhe der Gesamtzahl Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen und in der Folge zum Nachteil, insbesondere einer Gefährdung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz – GG) sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) der betroffenen Personen, führen.“

Zumindest bestehe die Gefahr, das Vertraulichkeitsprinzip zu verletzen, denn es sei möglicherweise auch ein „Rückschluss auf die beteiligten Personen“ denkbar. Zudem könnten nähere Auskünfte „spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und zum Ressourceneinsatz des BfV“ offenlegen. Das könne wiederum die „gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden“ erschweren oder gar verhindern und „die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig“ beeinträchtigen.

Öffentlichkeitsarbeit: BfV und BpB

Eine weitere Dienstleistung des BfV bestehe in der Öffentlichkeitsarbeit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz berichte „regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auch im gewaltbereiten Linksextremismus“, beispielsweise im Verfassungsschutzbericht.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung erstelle Print- und Online-Publikationen und biete „Veranstaltungen“ zum Thema an, so der BMI-Sprecher. Zur Untermauerung verwies er auf eine entsprechende Website der BpB, die etwa auf das umfangreiche „Dossier Linksextremismus“, auf Texte über „Linke Militanz“ oder auf Bücher zum Thema verweise.

BpB will „Reflexionsprozesse anstoßen“ – aber „nicht als Teil eines ‚Kampfes gegen‘ “

Das BpB fördere unter dem Titel „Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus“ zudem „verschiedene Träger, […] die innovative Ansätze der Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus erproben“. Im Erklärtext der entsprechenden BpB-Ausschreibung scheint man sich seiner Grenzen allerdings sehr bewusst zu sein. Dort heißt es unter anderem:

Es wäre ein unrealistisches Ziel der politischen Bildung, links motivierte politische Gewalt gänzlich abzuschaffen oder konkrete Gewalttaten direkt zu verhindern. Politische Bildung versteht sich nicht in erster Linie als Akteur der Prävention, kann jedoch Reflexionsprozesse anstoßen und so einen Beitrag zu Auseinandersetzung mit linker Gewalt und demokratiefeindlichen linken Ideologien leisten.“

Der Sprecher des BMI ergänzt:

Ebenso wie bei der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus oder Islamismus versteht sich die politische Bildung gleichwohl nicht als Teil eines ‚Kampfes gegen‘ bestimmte Ideologien und Verhaltensweisen, sondern greift gesellschaftlich relevante Phänomene politisch-bildnerisch aus einer demokratischen Perspektive heraus auf.“

Mit anderen Worten: Es geht vor allem um die theoretische Auseinandersetzung. Und um viel Geld für die Projektausrichtung, die ausschließlich von „Träger[n] mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung“ beantragt werden konnte. Immerhin 100.000 Euro vom Steuerzahler waren drin, wenn die BpB 2023 einen Auftrag für „politische Bildung zu linker Gewalt“ erteilte. Doch in der BPB-eigenen „Datenbank von Trägern der politischen Bildung“ findet sich unter dem Stichwort „Linksextremismus“ kein einziger Eintrag.

Träger: „Problem existiert nicht“

Nicht alle potenziellen Träger scheinen also Sympathie für den BpB-Ansatz aufbringen zu können. Ganz im Gegenteil: Die „Interessenvertretung Offene Arbeit“ (IVOA), der „Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.“ und die Gewerkschaft ver.di beispielsweise halten den „(erneuten) Vorstoß der fachlichen Platzierung ‚linker Militanz‘“ im Ausschreibungstext der BpB für „den Versuch, ein Problem zu konstruieren, dass unserer Erfahrung und Einschätzung nach nicht existiert“. Das BpB warne vor einer „konstruierten Gefahr“, wie in einer gemeinsamen Stellungnahme zur BpB-Förderausschreibung nachzulesen ist. Und weiter:

Wir lesen in diesem Aufruf die aktive Kriminalisierung von Personen, auch junger Menschen, Bewegungen und Positionierungen, die sich notwendigerweise gegen faschistische, rassistische, antisemitische und

diskriminierende Bestrebungen richten oder gesellschaftliche Entwicklungen kritisieren (z.B. den Umgang mit der Klimakrise).“

Die Epoch Times hatte auch die Bundeszentrale für politische Bildung um eine Stellungnahme gebeten, in der es um Fragen ihres Gesamtbudgets für das Themenfeld „linke Gewalt, linke Radikalisierung und linker Extremismus“ und um entsprechende Bewerber- und Projektzahlen gehen sollte. Außerdem wollten wir wissen, wie viel Geld die BpB seit zehn Jahren in Projekte zum Umgang mit Rechtsextremismus und Islamismus gesteckt hatte. Die Anfrage blieb unbeantwortet.

„Demokratie leben!“ – ein Bundesprogramm für alles

Das jüngste Projekt zum Thema Linksextremismus ist bei der BpB nämlich bei Weitem nicht das Einzige, das sich um „extremistische“ Umtriebe dreht.

Momentan läuft eine Ausschreibung, die förderungswürdige Modellprojekte über Antirassismus („Demokratie im Netz“) sucht. Unter den vier aufgeführten Ausschreibungen, die bereits beendet wurden, finden sich neben dem schon erwähnten Förderprojekt Linksextremismus drei Projekte, bei denen es um politische Bildung in Bezug auf Antirassismus oder um Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien (hier und hier) geht.

2023: 182 Millionen Euro im Haushalt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das vor einigen Jahren noch als Unterstützer verschiedener „Antifa“-Gruppen fungiert hatte, bestätigte auf Anfrage, dass es allein für das „größtenteils phänomenübergreifend[e]“ Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Haushaltsjahr 2023 „insgesamt 182 Millionen Euro zur Verfügung“ hatte. Davon würden in Kommunen 375 „Partnerschaften für Demokratie“, außerdem 16 Landesdemokratiezentren und bundesweit „51 zivilgesellschaftliche Träger“ sowie 156 Modellprojekte finanziert. Auch „Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ gehörten dazu.

Heute müssten „alle Organisationen, die öffentliche Förderung erhalten, […] auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen“, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen. Bewerbern werde per Begleitschreiben mitgeteilt, dass „keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen“. Die „zweckmäßige Verwendung der Mittel“ sei „durch die Zuwendungsempfänger“ einmal im Jahr per „Verwendungsnachweis“ zu belegen:

Auf Grundlage des Verwendungsnachweises wird die Verwendung der Mittel geprüft sowie nachvollzogen, ob die beantragten Maßnahmen entsprechend umgesetzt wurden. Des Weiteren werden die Projekte beispielsweise durch die zuständigen Programmberaterinnen und Programmberater der Regiestelle „Demokratie leben!“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen von Vorort-Terminen besucht. Schließlich unterliegen alle geförderten Modellprojekte der wissenschaftlichen Begleitung des jeweiligen Programmbereichs.“

Die frühere Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), heute Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, hatte ein Extraprogramm gegen linken Extremismus, das ihre Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) 2010 eingeführt hatte, 2014 wieder abgeschafft. Wie die „Welt“ 2014 berichtete, hatte Schwesig das Programm als „wirkungslos“ bezeichnet. Überhaupt sei das Thema Linksextremismus „aufgebauscht“ worden, „ohne dass dafür eine effektive politische Lösung angeboten worden sei“. Im Gegenteil habe das Programm die „‚Gräben vertieft‘ und die Arbeit vor Ort behindert“, zitierte die „Welt“ Schwesig.

„Indymedia“ als Beobachtungsobjekt

Vom BMI erfuhr die Epoch Times auch, wie das BfV mit der Internetplattform „de.indymedia“ umgeht, die als „gesichert linksextremistische Bestrebung“ gilt: Das BfV beschränke sich „gemäß § 3 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)“ auf die „Sammlung und Auswertung von Informationen u.a. über extremistische Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“.

Für weitere allgemeine Informationen verwies der BMI-Sprecher auf das Publikationsangebot des BfV, das zurzeit 75 Bücher oder Broschüren enthält.

Zu einzelnen Maßnahmen gebe das BMI grundsätzlich keine Stellungnahme ab.

In den Titeln der 75 Schriften des BfV taucht das Wort „Linksextremismus“ zweimal auf („Aussteigerprogramm Linksextremismus“, „Türkische Linksextremisten und ihre Organisationen in Deutschland“). Zum Vergleich: Um Rechtsextremismus in verschiedenen Ausprägungen dreht sich etwa ein Dutzend der BfV-Publikationen. Und selbstverständlich gibt es bereits seit April 2021 ein Aussteigerprogramm Rechtsextremismus („WendePUNKT“), das sich inzwischen auch auf den Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ erstreckt.

„Rechtsextremismus größte extremistische Gefahr“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont immer wieder, dass nicht der gewalttätige Linksextremismus, sondern das rechtsextreme Pendant „die größte extremistische Gefahr für die demokratische Grundordnung“ darstelle.

Im Jahr 2022 registrierte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 20.967 „Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund“, darunter 1.016 Gewalttaten – aber „nur“ 3.847 Fälle der Kategorie „Straftaten mit linksextremistisch motiviertem Hintergrund“, darunter 301 Fälle von Körperverletzung. „Entgegen dem allgemeinen Rückgang hat die direkte körperliche Gewalt [von Linksextremisten, Anmerkung der Epoch Times] gegen tatsächliche oder als solche ausgemachte Rechtsextremisten leicht zugenommen“, schrieb das BfV im Sommer 2023. Was den „Bereich des Linksextremismus“ angehe, seien „die Hemmschwellen gesunken, politische Gegner, aber auch die Polizei mit großer Brutalität anzugreifen“, räumte Faeser ein (Video der Pressekonferenz auf „Phoenix.de“).

Dennoch herrscht, folgt man der Bundeszentrale für politische Bildung, „nach wie vor“ ein „wissenschaftliche[r] Dissens bei der Frage nach der Benennung und Beschreibung von Demokratiefeindlichkeit von links“.



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