TÜV-Verband lehnt höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr ab

Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe zum 1. April beschlossen. Jedoch steht noch die Entscheidung des Bundesrates aus.
Der TÜV-Verband lehnt einen Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr ab.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Epoch Times5. April 2024

Der TÜV-Verband hat sich gegen die von einer Expertenkommission empfohlene Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr ausgesprochen. Die vorgeschlagene Erhöhung auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar, sagte Verkehrssicherheitsexpertin Fani Zaneta den Zeitungen der Funke-Mediengruppe laut Mitteilung vom Freitag.

Grenzwert eine „falsche Botschaft“

Zudem vermittle die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die „völlig falsche Botschaft“, dass Autofahren unter gewissem Drogeneinfluss tolerierbar sei. Stattdessen plädierte der TÜV-Verband dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum beizubehalten.

Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer sollte es wie bei Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben, forderte Zaneta.

Im Straßenverkehr ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums sprach sich hier aber für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum aus. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. (afp)



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