Schlagabtausch vor Gericht in Münster: AfD „extremistischer Verdachtsfall“?

Zwei Tage beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz überwacht und als „extremistischer Verdachtsfall“ geführt werden darf? Ein Urteil gab es am Ende nicht. Die AfD hat Zeit gewonnen.
Blick auf den Tisch der Anwälte der AfD  im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster.
Die AfD wehrt sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Verfassungsschutz.Foto: Guido Kirchner/dpa
Von 14. März 2024

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Mit Interesse schaute das Land am Dienstag und am Mittwoch auf das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Dort wehrte sich die AfD gegen die Beobachtung und die Einstufung als „extremistischen Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Gestern wollte der 5. Senat sein Urteil sprechen – daraus wurde allerdings nichts.

Dass die Partei alle Mittel in Betracht ziehen würde, um ein Urteil zu verhindern, wurde gleich nach Verhandlungsbeginn am Dienstag deutlich. Der Prozess läuft noch keine Viertelstunde, da beantragt der Anwalt der AfD, ihn zu vertagen. Es sei nicht möglich gewesen, in so kurzer Zeit auf die Ende Dezember eingereichten 4.200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial einzugehen, stellt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker aus Köln fest. Conrad rügt, dass die Grundsätze des fairen Verfahrens und die prozessuale Waffengleichheit verletzt seien. Das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verfahrensgegner kenne schließlich den Inhalt des Materials.

Elf Stunden Anträge auf Anträge

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck ist wenig überrascht über diese Art des Verfahrensauftakts. Er unterbricht die Sitzung und zieht sich mit seinen Senatskollegen zur Beratung zurück. Am Ende wird der Antrag der Verteidigung abgelehnt. Die AfD-Anwälte stellen nun zwei weitere Anträge: Die Richter seien befangen. Abgelehnt. Der Senat als Ganzes sei befangen. Abgelehnt wegen Rechtsmissbräuchlichkeit. Spätestens nach diesem Start ist deutlich, dass es schwer werden könnte, den vom Gericht gesetzten Zeitplan einzuhalten. Wer gehofft hatte, am Ende der zwei Tage könnte eine Gerichtsentscheidung stehen, dürfte schnell ernüchtert gewesen sein. Nach elf zähen Gerichtsstunden endet gegen 19:40 Uhr der Verhandlungstag mit der Ankündigung der AfD-Rechtsvertreter, man wolle am Mittwoch mehr als 200 Beweisanträge stellen. 

Punkt 9 Uhr startet Richter Buck den zweiten Verhandlungstag. Eine Stunde tagt das Gericht, dann gibt es gegen 10 Uhr schon wieder die erste Unterbrechung. Es folgen Anträge auf Anträge. Zwischendurch wird sogar kurzzeitig die Öffentlichkeit ausgeschlossen. AfD-Anwalt Conrad hatte zuvor diesen Ausschluss beantragt, da er aus Verschlusssachen zitieren wollte. Es sind viele Zuschauer und Journalisten im Gerichtssaal – daher dauert es, bis alle diesen verlassen haben. Später müssen sie dann wieder hineinkommen.

Richtig voran geht es auch am Mittwoch nicht. Sehr lange dreht sich alles um den Beweis, dass das sogenannte Folgegutachten zur AfD schon fertig sei, obwohl der Verfassungsschutz es an diesem Tag verneint. Weiter behauptet die AfD, dass in diesem Gutachten Entlastendes stehe, sodass sie kein Verdachtsfall mehr sei. 

Um das zu beweisen, sollen Zeugen gehört und benannt werden: sämtliche Mitarbeiter aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz, vom Vizepräsidenten abwärts. Für jede Person wird ein langer neuer Antrag gestellt, alle wortgleich, nur jeweils ein anderer Name. Der Bonner Verfassungsrechtler Wolfgang Roth aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs rügt es als Prozessverschleppung. Er vertritt das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Gericht bleibt gelassen und gibt den AfD-Anwälten Zeit. Über die Beweisanträge will es später entscheiden.

Dann geht es während der Verhandlung um Meinungsfreiheit, Demokratie, Menschenwürde, Verfassungsrecht und um Europarecht. Es geht weiter um Eingriffsbefugnisse. Was soll überhaupt die Ermächtigungsgrundlage sein? Wo ist genau definiert, was ein „extremistischer Verdachtsfall“ ist? Typische Rechtsgespräche. Es werden aus Sicht der Verteidigung relevante Urteile zitiert. So wird aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Aufnahmen der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1994 und 1995 zitiert. Das höchste deutsche Gericht stellte damals fest, dass die Aufnahme ungerechtfertigt war und das Grundrecht auf Pressefreiheit verletzt wurde. 

Weiter wird der sogenannte Ramelow-Beschluss beleuchtet, in dem das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeitsanforderungen an eine Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz klar formuliert hat. Auch der im Januar gefasste Beschluss gegen die NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“, die Partei sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung auszuschließen, wurde erläutert. Hier stand vorwiegend im Mittelpunkt, was jeweils auf den nun verhandelten Fall bezogen werden kann. 

Der AfD geht es in den beiden Tagen darum, alle Tatsachen, die für das Verfahren aus ihrer Sicht relevant sind, auf den Tisch zu bringen. Verständlicherweise: Sollte die Partei in Münster unterliegen, bliebe ihr noch der Gang an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort würden die Richter allerdings keine Tatsachen mehr prüfen. 

Gericht zwingen, seine Pflicht zu tun

Nach Stunden der Verhandlung ist man am Mittwoch allerdings weiterhin nicht zum Kern der Sache vorgedrungen: Was hat die AfD gesagt und getan, was eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigt? Seitenweise liegen dem Gericht zwar lange Schriftsätze beider Parteien vor – vor dem Verwaltungsgericht gilt aber der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht ist also verpflichtet, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde liegt, von Amts wegen ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon zu untersuchen. Es muss die Erkenntnisse daher selbst auswerten, abgleichen und juristisch auswerten. Von der AfD wird während des Verfahrens vorgebracht, dass das Kölner Urteil, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz in erster Instanz recht gab, „stümperhaft“ gewesen sei. Am liebsten wäre es der Partei, wenn das Verfahren wegen ungenügender Sachaufklärung zurück an das Landesverwaltungsgericht nach Köln zurückgegeben würde. 

Während des Prozesses betont die AfD immer wieder, dass die große Anzahl der Anträge nur ein einziges Ziel verfolge: Das Gericht soll gezwungen werden, endlich seine Pflicht zu tun und zu überprüfen, ob die erhobenen Vorwürfe überhaupt zutreffen. Die Beweisanträge dienten daher allein der Sachaufklärung. Die AfD argumentiert, es reiche nicht aus, die Angaben des Verfassungsschutzes als wahr zu deklarieren; diese müssten überprüft werden. 

Der frühere Oberstaatsanwalt Roman Reusch, der für den AfD-Bundesvorstand an der zweitägigen Verhandlung teilnahm, gibt sich in einer Pressemitteilung zuversichtlich:

Insofern begrüßen wir es, dass sich das Gericht mehr Zeit für unsere Argumente nimmt. Aus unserer Sicht arbeitet das BfV in dieser Angelegenheit nicht nur methodisch fragwürdig bis unseriös, sondern betätigt sich als parteipolitischer Akteur. Wir freuen uns daher, dass das Gericht nun kritische Fragen an das BfV, vor allem zu V-Leuten und dem sogenannten ‚Volksbegriff‘, gerichtet hat und sehen dem weiteren Fortgang optimistisch entgegen.“

Verfassungsschutz gibt Einsatz von V-Leuten zu

Einen kleinen Sieg kann die AfD während der Verhandlungstage für sich verbuchen. Erstmals räumt der Bundesverfassungsschutz ein, V-Leute eingesetzt zu haben. Unter tausenden Belegen gegen die AfD sollen zwei „von menschlichen Quellen“ stammen. Diese hätten aber in der Partei „keine steuernde Einflussnahme“ ausüben können.

Die Taktik der AfD scheint am Ende aufgegangen zu sein: Das Gericht vertagt am Mittwochabend die Verhandlung. Ein Urteil, wie ursprünglich geplant, gibt es nicht. Folgetermine sind noch nicht klar. „Wir werden uns dazu bei Ihnen melden“, so der Vorsitzende Richter Buck. Die AfD hat also Zeit gewonnen.

Professor Fabian Wittreck, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik an der Universität Münster, sieht wenig Chancen für die AfD. In einem Interview auf der Website der Universität antwortet er auf die Frage, wie er die Erfolgsaussichten der AfD einschätzt:

Sie dürften übersichtlich sein. Das Verwaltungsgericht Köln hat in vorheriger Instanz seine Arbeit gemacht. Es hatte eine doppelte Aufgabe: Das Gericht musste zum einen eine Tatsachengrundlage aufbereiten und sich zum anderen mit dem Argument der AfD auseinandersetzen, an die Einstufung als Verdachtsfall sei der gleiche Maßstab anzulegen wie an ein Parteiverbot. Beides hat das Verwaltungsgericht meines Erachtens sehr überzeugend getan.“

 



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