Solarpflicht vielerorts schon bei Dachsanierung: Wo eine Anlage aufs Haus muss und wo nicht

Eine wichtige Säule der Energiewende ist für die Bundesregierung der rasche Ausbau der Solarenergie. Nun greift in immer mehr Bundesländern die sogenannte Solardachpflicht – teils schon bei einer Dachsanierung. Wir beleuchten, wo welche Regelungen gelten und was geplant ist.
Solarpflicht
Die Solarpflicht gilt bereits in zehn Bundesländern.Foto: iStock
Von 8. März 2024

In der Vergangenheit war der Bau einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in ganz Deutschland eine freiwillige Entscheidung. Inzwischen sind diese wetterabhängigen Stromerzeuger in einigen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen Pflicht.

Das bedeutet zunächst höhere Investitionskosten für Hausbesitzer. Allerdings helfen die Behörden mit Förderprogrammen und vergüten zudem jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Eine Solarpflicht gilt bereits in der Mehrzahl der Bundesländer.

Auflistung nach Bundesländern

Im Folgenden eine Auflistung der Bundesländer und deren jeweiliger Status quo zur Solardachpflicht.

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 bei Neubauten die Solarpflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude, wie „Revotec-Energy“ informiert. Außerdem gilt die Pflicht auch bei einer grundlegenden Sanierung des Daches sowie bei offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen.

Bayern: Im größten Bundesland Deutschlands gilt seit Juli 2023 die Installation einer Solaranlage bei allen neuen Nicht-Wohngebäuden als Pflicht, wie das Portal „Solarnia“ informiert. Ab dem kommenden Jahr gilt die Solarpflicht auch für alle bestehenden Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung. Für Wohngebäude existiert zum aktuellen Zeitpunkt keine Solarpflicht.

Berlin: Die Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen Masterplan Solarcity. Dieser sieht vor, dass auf allen öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert werden sollen. Mit dem Solargesetz Berlin, dem das Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2021 zustimmte, wurden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für Neubauten mit mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche und für Bestandsgebäude bei einer „grundlegenden Dachsanierung“.

Brandenburg: Hier gilt die Solarpflicht laut brandenburgischer Bauordnung nur für Gebäude mit weitestgehend öffentlicher Nutzung, wie das Portal „energie-fachberater.de“ informiert. Auf Gewerbebauten, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Juni 2024 bei der Baubehörde eingeht, trifft dies ebenfalls zu. Bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Solarpflicht ab Juni 2024.

Bremen: Der Bremer Senat beschloss am 21. März die Solarpflicht, wie „Solaridee“ berichtet. Die Regel für Dachsanierungen tritt aber erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Werden nach diesem Datum Dachsanierungen von Bestandsgebäuden durchgeführt, muss im Zuge dieser Sanierung ebenfalls eine Solaranlage integriert werden.

Für Neubauten greift die Solarpflicht in Deutschlands kleinsten Bundesland am 1. Juli 2025. Ab dann müssen mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche mit einer Solaranlage bedeckt sein. Solarthermische Anlagen werden nur teilweise anerkannt.

Hamburg: Seit 1. Januar 2023 müssen in Hamburg bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die Solarpflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden. Betroffen sind alle Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn nach dem 1. Januar und alle Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei denen mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird; dazu zählen Wohn- sowie Nichtwohngebäude.

Dabei gibt es einige Ausnahmen, wie eine Mindestbruttodachfläche von 50 Quadratmetern und eine Ausrichtung der Dachfläche nach Norden. Sollte sich im Einzelfall die Installation einer Solaranlage als zu teuer oder technisch aufwendig erweisen, wird der Hausbesitzer ebenfalls von der Pflicht befreit.

Hessen: In Hessen gibt es momentan eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude, bei bestehenden Gebäuden aber erst ab November 2024. Ebenso müssen Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine PV-Anlage installieren. Eine Solarpflicht für private Gebäude gibt es hier derzeit nicht.

Nordrhein-Westfalen: Im bevölkerungsstärksten Bundesland trat die Solarpflicht im Januar 2024 für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden in Kraft. Für neu errichtete Wohnhäuser gilt sie ab 2025, berichtet das Ökozentrum NRW. Dabei ist der Zeitpunkt des Bauantrages relevant. Ab Januar 2026 müssen Hausbesitzer dann schon eine PV-Anlage installieren, wenn sie ihr Dach umfassend sanieren.

Für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen besteht bereits eine Solarpflicht, sofern die Stellplätze zu Nichtwohngebäuden gehören. Optional dürfen die Besitzer auch Solarthermie installieren.

Niedersachsen: Laut der niedersächsischen Bauordnung müssen alle Gewerbeimmobilien auf mindestens der Hälfte der Bruttodachfläche eine PV-Anlage installieren. Ab Anfang 2025 erweitert sich diese Pflicht auch auf neue Wohngebäude. Alternativ ist auch eine solarthermische Anlage gleicher Größenordnung erlaubt.

Rheinland-Pfalz: Der Mainzer Landtag hat im Herbst vergangenen Jahres das Landessolargesetz überarbeitet. Demnach müssen laut dem Immobilienmakler „Schwab Immobilien“ ab Januar 2024 alle öffentlichen Neubauten mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Gleiches gilt für Bestandsgebäude, wenn eine Dachsanierung nötig ist. Bei Neubauten für private Haushalte gilt vorerst nur die Pflicht, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, es müssen vorbereitende Installationen für eine einfachere Installation einer Solaranlage eingeplant werden.

Schleswig-Holstein: Im nördlichsten Bundesland ist laut „Finanztip“ ab 2025 eine Solarpflicht für Dächer geplant. Genaue Details, also ob diese für private Haushalte gelten wird, sind derzeit bisher nicht bekannt.

Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verpflichten derzeit nicht zum Bau einer PV-Anlage.



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