Wegen „belastender Umstände“: Städte verhängen Auflagen gegen Querdenken-Demonstrationen am Wochenende

Die Stadt Frankfurt am Main hat angesichts der für Samstag angekündigten Querdenken-Demonstration in der Innenstadt Auflagen für den Protestzug und die Abschlusskundgebung verhängt.
Titelbild
Querdenken-Demonstration.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Epoch Times13. November 2020

Vor den für das Wochenende angekündigten Querdenken-Demonstrationen haben mehrere Städte Auflagen für Protestzüge und Kundgebungen verhängt. Während der gesamten Veranstaltung in Frankfurt am Main am Samstag gelte für Teilnehmer eine Maskenpflicht, teilte die Stadt am Freitag mit. Davon befreit seien Menschen mit einem entsprechenden Attest. Redner dürfen ihre Maske während ihrer Beiträge abnehmen. Auch in Düsseldorf kann die Demonstration nur unter Einschränkungen stattfinden.

Die geplante Route in Frankfurt wurde deutlich verkürzt und auf andere Straßen verlegt. Sie ist nun nur noch halb so lang wie ursprünglich geplant und führt auf direktem Weg zum Ort der Abschlusskundgebung. Zudem wurde ein Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Teilnehmern erlassen. Während des Demonstrationszugs gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Zu unbeteiligten Dritten müssen die Demonstranten, während sie sich bewegen, drei Meter Abstand halten. Verboten wurden Davidsterne mit diversen Inschriften.

Die Stadt begründete ihre Entscheidung mit „belastenden Umständen“. Das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Teilnehmer, Dritten oder eingesetzten Polizisten wäre ohne die Auflagen unmittelbar gefährdet, erklärte die Versammlungsbehörde. Eine Demonstration dieser Größenordnung ohne Masken- und Abstandspflicht würde das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, „in nicht hinzunehmender Weise steigern“. Anhaltspunkte für ein Verbot der Veranstaltung hätten sich aus der Anmeldung und einem Kooperationsgespräch nicht ergeben.

Die Stadt fühle sich der Versammlungsfreiheit verpflichtet, erklärte Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU). „Aber wir haben auch die verstörenden Bilder aus Leipzig sowie die bisherigen Verstöße, auch von Querdenken 69, bei vorherigen Demonstrationen, beispielsweise gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, vor Augen.“ Dieses Verhalten sei inakzeptabel.

Gegenkundgebungen angemeldet

Bereits am Donnerstag hatte die Frankfurter Polizei angekündigt, den Demonstrationszug und die Abschlusskundgebung zu begleiten. Bei Verstößen gegen die Auflagen werde unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent eingeschritten, erklärte Polizeipräsident Gerhard Bereswill. Neben dem Querdenken-Protestzug seien zwei Gegenkundgebungen angemeldet worden.

Kundgebungen sind am Samstag auch in Aachen, Karlsruhe und Regensburg geplant. Auch bei einer Demonstration in Düsseldorf am Sonntag gelten Auflagen. Der Veranstalter müsse auf die Maskenpflicht hinweisen und ermahnen, sie einzuhalten, teilte die Stadt am Freitag mit. Der Aufzug wurde verboten, die Versammlung darf nur ortsfest stattfinden.

Es sei für die Bevölkerung nur schwer nachzuvollziehen, dass Martinsumzüge verboten sind, ein „festlicher Lichterzug“ im Rahmen einer Versammlung bei gleicher Gesundheitsgefährdung jedoch erlaubt sei, erklärte die Stadt zur Begründung. Zu der Veranstaltung werden 5000 Menschen erwartet, darunter viele Kinder. (afp/so)



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