Jetzt gilt das neue Heizungsgesetz – was das für Sie bedeutet

Das neue Heizungsgesetz ist da. Es soll die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen. Zweifel aber bleiben. Was müssen Hauseigentümer jetzt wissen und tun? So können Sie sich einen bis zu 1.300 Euro hohen Extra-Bonus sichern.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit „erneuerbaren“ Energien betrieben werden muss.Foto: Jan Woitas/dpa
Von 3. Januar 2024

Die Bundestagsparteien debattierten monatelang erbittert darüber – nun trat mit dem Jahresbeginn das neue Heizungsgesetz in Kraft. Die wichtigste und zugleich beruhigende Botschaft: Die allermeisten Hauseigentümer müssen erst einmal nichts tun.

Immobilienbesitzer können ihre funktionierende Heizung zunächst weiter betreiben. Kurz vor dem Start des Gesetzes gab es endlich auch Klarheit über die künftige staatliche Förderung. Kritik an dem Konzept der Wärmewende gibt es allerdings auch weiterhin.

Start nur für Neubaugebiete

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizungsanlage zu 65 Prozent mit „erneuerbaren“¹ Energien funktionieren muss. Die Bundesregierung wolle mit der Reform einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudebereich leisten und die Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO₂-Bepreisung steigt.

Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten oftmals Wärmepumpen eingebaut.

Das neue Heizungsgesetz erlaubt aber auch andere Heizungssysteme, die die Auflagen erfüllen. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Übergangsfristen

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Dann sollen Hauseigentümer Klarheit haben, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen. In solch einem Fall käme eine insbesondere eine Wärmepumpe infrage.

In Deutschland sind laut des Portals „Wärmepumpe-Ampel“ der Forschungsstelle für Energiewirtschaft mindestens 75 Prozent aller Bestandsgebäude für eine Wärmepumpe geeignet.

Das bedeutet allerdings ebenfalls, dass es auch etliche Häuser gibt, die nicht für diese Heiztechnologie geeignet sind. Falls der Einzelgebäude-Rechner des Portals Ihr Haus als ungeeignet einstuft, empfiehlt sich die individuelle Beratung von einem Fachmann. Dieser prüft dann, ob es eine Alternative gibt oder eine Ausnahmeregelung greifen könnte.

Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung etwa für ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.

Bei Beratungspflicht lockt ein Bonus

Ab sofort gilt für Käufer einer neuen fossilen Heizung eine Beratungspflicht. „Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen“, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums, wie die „Welt“ berichtete.

Als zugelassene Berater gelten neben zertifizierten Energieberatern auch alle Experten, die nach dem GEG entweder einen Energieausweis ausstellen oder eine Wärmepumpe prüfen dürfen. Das sind etwa Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer sowie Ofen- und Luftheizungsbauer.

Der bisherige Heizungsbauer darf also die offizielle Beratungsbescheinigung vom Bundesministerium ausfüllen und ein Beratungsgeld verlangen. Der Clou: Die Regierung fördert dies mit bis zu 80 Prozent. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern können so einen zusätzlichen Bonus von maximal 1.300 Euro erhalten.

Austausch kaputter Heizungen

Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das trifft auch zu, wenn eine Heizung defekt ist, jedoch noch repariert werden kann.

Falls eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil eine Reparatur nicht mehr möglich ist, gibt es mehrjährige Übergangsfristen.

Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen Hausbesitzer weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen einbauen. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an „erneuerbaren“ Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum „erneuerbaren“ Heizen befreit werden.

Weiterhin gilt die grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Immobilienbesitzer ihre Gebäude nur noch klimaneutral mit „erneuerbaren“ Energien beheizen.

Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.

Das Ministerium weist darauf hin: In den meisten Fällen sei es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit „erneuerbaren“ Energien zu setzen. Das helfe dem Klimaschutz und sei auch wirtschaftlich attraktiv. Denn derzeit gebe es finanzielle Unterstützung – und zwar auch, wenn die Heizung noch funktioniere.

Andererseits vermuten einige Kritiker und Medien, dass das Heizungsgesetz die Bürger weitaus teurer zu stehen kommen wird, als das Wirtschaftsministerium prognostizierte. Anstatt der von Minister Robert Habeck (Grüne) angekündigten 130 Milliarden Euro soll die Wärmewende rund eine Billion Euro kosten.

Auslöser dafür war eine Hochrechnung der Stadt Leipzig, wonach allein dort auf die Stadtbevölkerung Kosten in Höhe von bis zu 30 Milliarden zukämen. Ein Bauingenieur kam für ganz Deutschland gar auf Kosten von rund drei Billionen Euro.

Künftige Förderung

Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen. Lange blieb aber trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussieht. Kurz vor Jahresende entstand nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.

Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Damit will die Bundesregierung den Menschen einen Anreiz zum Umstieg geben – auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.

Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeitsbonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten – diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für begonnene Vorhaben.

Boom bei neuen Gasheizungen

Die Regierung will mit dem GEG den Klimaschutz vorantreiben. Das lange Gezerre darum hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt bewirkt. In diesem Jahr und damit vor dem Start des neuen Heizungsgesetzes haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft – die Branche steuert auf einen Rekord zu.

Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: „Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.“

Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungswärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen. Das hänge unter anderem mit der lange währenden Unklarheit über die neue Förderung zusammen. Die Förderanträge seien 2023 stark rückgängig gewesen.

Heizungsgesetz: Eine „kommunikative Katastrophe“?

Von Anfang an gab es heftige Kritik am Gesetz: Es beinhalte viel zu kleinteilige Vorgaben, bevorzuge die Wärmepumpe, überfordere viele Eigentümer finanziell und trage zu großer Verunsicherung bei. Bei der FDP wollen viele lieber auf ein anderes Instrument setzen: nämlich eine Steigerung des CO₂-Preises als Anreiz für einen Heizungstausch. Der CO₂-Preis macht den Verbrauch fossiler Rohstoffe teurer und damit auch das Heizen. Im Gegenzug zu Mehrbelastungen könnten die Bürger ein Klimageld bekommen, das aber auf sich warten lässt.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sieht das GEG trotz aller Unsicherheiten als Fortschritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Ab dem 1. Januar werde jede Person, die eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, unterschreiben müssen, dass sie über die Risiken von drastisch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe und die Pflicht zur Nutzung steigender Anteile grüner Brennstoffe informiert worden sei. Der Weg zum GEG sei eine „kommunikative Katastrophe“ gewesen.

Thomas Engelke, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte: „Es war überfällig, das Gebäudeenergiegesetz zu aktualisieren und die Heizung der Zukunft klimafreundlich auszurichten.“ Allerdings sei dies nicht ausreichend gelungen. „Gasheizungen, die theoretisch mit Wasserstoff betrieben werden können, dürfen weiter eingebaut werden.“ Den Verbrauchern drohe hier eine Kostenfalle, weil absehbar nicht genügend Wasserstoff zur Verfügung stehe und dieser entsprechend teuer werden könnte. Auch beim Ausbau der Wärmenetze seien die Interessen der privaten Haushalte weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt.

[1] Der Begriff „erneuerbare Energien“ hat sich zwar gesellschaftlich etabliert, nach dem Energieerhaltungssatz ist Energie aber grundsätzlich nicht erneuerbar. Sie kann nur umgewandelt werden.

(Mit Material der Agenturen)

 

 

 



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