Anzahl der beantragten Impfschäden steigt auf 11.827 – jeder zweite bereits abgelehnt

Noch immer warten Tausende Menschen auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Anerkennung eines Impfschadens.
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Für viele Menschen hat die COVID-19-Impfung eine verheerende Wirkung auf ihr Leben.Foto: iStock
Von 22. Januar 2024

Myokarditis, Thrombosen, Autoimmunerkrankungen. Die Symptome, die mit einer schwerwiegenden Nebenwirkung nach einer COVID-19-Impfung einhergehen, sind vielfältig. Im Verhältnis zu den verabreichten über 192 Millionen COVID-Impfdosen in Deutschland (Stand 8. April 2023) ist die Anzahl der beantragten Impfschäden – auch Post-Vac-Syndrom genannt – gering; im letzten Halbjahr jedoch ist sie weiter gestiegen. Das geht aus einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) hervor.

Unter Verweis auf eine Abfrage in allen 16 Bundesländern teilt die NOZ mit, dass seit Beginn der COVID-Impfungen insgesamt 11.827 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt wurden. Im Juni hatte „Zeit Online“ von 8.886 Anträgen berichtet. Damit hat sich die Anzahl seither um knapp 3.000 erhöht.

Wie die NOZ weiter berichtet, wurden von den 11.827 Anträgen lediglich 6.230 bearbeitet. 467 davon wurden anerkannt. Das entspricht knapp vier Prozent aller Anträge. Über 5.000 der eingegangenen Anträge – und damit mehr als jeder zweite – wurden bislang abgelehnt. 5.597 Anträge wurden noch gar nicht bearbeitet und 658 haben sich „aus anderen Gründen erledigt“.

Als Grund für den enormen Antragsstau gibt die NOZ einen Mangel an Gutachtern an. Wie das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen mitteilte, käme erschwerend hinzu, dass „in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen COVID-19 und einzelnen Erkrankungsbildern besteht“.

Sechs Monate Wartefrist vor Antragstellung – dann Antrag abgelehnt

Auch wenn seitens der Behörden und Ärzte immer wieder darauf verwiesen wird, dass im Schadensfall nach öffentlich empfohlenen Impfungen Entschädigungsleistungen beantragt werden können, so sind die Hürden bis zur Anerkennung eines Impfschadens hoch. Bedingung für einen solchen Antrag ist zunächst, dass eine Wartefrist von sechs Monaten eingehalten wird. Erst wenn sich der Zustand binnen dieser Zeit nicht ändert, kommt ein Antrag infrage.

Der Nachweis, dass ein Krankheitsbild auf eine Impfung zurückzuführen ist, gelingt nicht immer. Selbst wenn Ärzte einen Impfschaden vor Antragstellung bestätigen, ist dies noch lange kein Garant, dass dieser von den Behörden anerkannt wird, wie ein Fall aus Ostfriesland zeigt.

Wie Epoch Times berichtete, leidet der 57-jährige J. Nannen (Name der Redaktion bekannt) seit seiner dritten COVID-19-Impfung mit Comirnaty am 18. Dezember 2021 unter Symptomen, die von mehreren Ärzten als Impfschaden, auch Post-Vac-Syndrom genannt, diagnostiziert wurden – darunter pustulöses Bakterid Andrews Syndrom (eine schwere Autoimmunerkrankung), „unklares Krankheitsbild“ mit Arthralgien und Myalgien, Schmerzsyndrom, wiederkehrende tiefe Beinvenenthrombosen und ein abnormaler Liquorbefund.

Immer wieder kommen und gehen die äußerst schmerzhaften Pusteln. Foto: privat

Sein Impfschaden wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg, mit Schreiben vom 5. Juli 2023 – also eineinhalb Jahre nach Beginn des Leidens – abgelehnt. Wie sein Anwalt Tobias Ulbrich aus Düsseldorf, der über 1.900 Fälle von Impfgeschädigten bearbeitet, gegenüber Epoch Times mitteilte, ist die Ablehnung mit einem „Standardschreiben“ erfolgt.

„Inhaltlich beschäftigen sich die Sachbearbeiter überhaupt nicht mit dem Fall“, so Ulbrich. Dass bei seinem Mandanten aus Ostfriesland der Antrag abgelehnt wurde, obwohl sieben Ärzte diesen umfangreich dokumentiert hatten, sei wie ein Schlag ins Gesicht. Allerdings sei es üblich, dass ein Impfschaden im ersten Anlauf abgelehnt wird, erklärte der Jurist. Die Anerkennung eines solchen verglich er hingegen mit einem „Sechser im Lotto“.

Über 2.500 beantragte Impfschäden in Bayern

Laut NOZ wurden die meisten Impfschäden in Bayern gemeldet, über 2.500. In Hessen und Berlin wurden um die 900 Anträge eingereicht, während es in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern „lediglich einige hundert Anträge“ waren. Die NOZ stellte in ihrem Bericht folgende Berechnung auf:

„Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums waren bis April vergangenen Jahres 64,9 Millionen Menschen in Deutschland mindestens ein Mal gegen Corona geimpft.“ Weiter heißt es: „0,018 Prozent der Geimpften oder 1,8 von 10.000 haben einen Antrag auf Entschädigung eines Impfschadens gestellt.“

Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Von rund 11.827 Antragstellern bekommen 10.702 derzeit keine staatliche Entschädigung, knapp die Hälfte davon können noch auf einen positiven Bescheid hoffen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering.

Unklar ist indes, wie viele Betroffene keinen Antrag gestellt haben. Da es zudem keine Ausschlussfristen für die Anerkennung eines Impfschadens gibt, kann ein solcher Antrag auch Monate oder Jahre später eingereicht werden – auch von Hinterbliebenen. Wie sich die Anzahl der Impfschäden weiter entwickelt, bleibt daher abzuwarten.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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